Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Erneuerung der Eisenbahnüberführung Neckarhausen

Kontakt 1050

Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1050
E-Mail senden

Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Neckarhausen, Strecke 4600 Plochingen- Immendingen, Kilometer 88,407. Die Eisenbahnüberführung über dem Neckar zwischen Sulz am Neckar, Gemarkung Fischingen, und Horb am Neckar, Gemarkung Betra, soll durch einen Neubau in versetzter Lage und anschließendem Rückbau des bisherigen Bauwerks erneuert werden.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Am 16. September 2024 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die DB Netz AG beantragt in diesem Vorhaben den Abbruch und einen Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) über dem Neckar zwischen Sulz am Neckar, Gemarkung Fischingen, und Horb am Neckar, Gemarkung Betra. Die Erhaltung der Strecke erfordert einen Neubau der EÜ in versetzter Lage und den anschließenden Rückbau des bisherigen Bauwerks. Mit dem Vorhaben geht eine teilweise Neuherstellung des Gleises einher. Ab Kilomater 88,4 bis Kilometer 88,6 kann durch die Umtrassierung zukünftig mit 100 Kilometer/Stunde statt 90 Kilometer/Stunde gefahren werden.

Der Neubau der Eisenbahnüberführung soll unter weitgehender Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs erfolgen. Während der Gesamtbauzeit von 17 Monaten wird zeitweise ein Fahrstreifen der L 410 für die Herstellung einer Winkelstützwand in Anspruch genommen werden müssen. Außerdem werden zeitweise notwendige Baustraßen errichtet. Es ist geplant, auch Flächen in Privateigentum zum Teil vorübergehend bauzeitlich zu beanspruchen beziehungsweise dauerhaft zu erwerben.
Zu weiteren Einzelheiten des Projekts verweisen wir auf den Erläuterungsbericht und die beigefügten Pläne.

30.08.2020 Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
16.02.2021 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
16.02. bis 15.03.2021 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in den Rathäusern von Sulz am Neckar und Horb am Neckar
29.03.2021 Ende der Einwendungsfrist
02.12.2021 Erörterungstermin
16.09.2024 Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt

 

 

 

 

Weitere Informationen