380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten
Teilabschnitt B2, Umspannwerk Weier bis Gemeindegrenze Neuried/Meißenheim
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Kontakt
Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die TransnetBW GmbH hat die Feststellung des Planes für den Teilbereich B2 der Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten beantragt.
Der Teilabschnitt B2 des Gesamtvorhabens umfasst den Bereich vom Umspannwerk Offenburg-Weier bis zur Gemeindegrenze zwischen Neuried und Meißenheim.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 26.06.2025 erlassen. Er kann hier gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der hier ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.
Planfeststellungsbeschluss (pdf)
Medienmitteilung (pdf)
Bekanntmachung (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitungsanlage als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung. Die geplante Freileitung ist technisch zur Führung von zwei 380-kV-Stromkreisen ausgelegt. Der Teilabschnitt B2 umfasst die Errichtung von 43 Höchstspannungsmasten und hat eine Gesamtlänge von rund 14 Kilometer. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus einem vorgelagerten Raumordnungsverfahren verläuft die geplante Trasse weitgehend au-ßerhalb der Trasse der 220-kV-Bestandsleitung. Die geplante 380-kV-Leitung soll im nördlichen Teil zunächst parallel zu einer bestehenden 110-kV-Leitung der Netze BW und dann parallel zu einer 110-kV-Leitung der DB Energie geführt werden. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Zuge dieses Vorhabens zurückgebaut. Insgesamt werden 38 Maste der 220-kV-Freileitung zurückgebaut.
27.09.2023 | Antrag auf Planfeststellung |
19.02.2024 | Anhörung der Kommunen, Behörden, Verbände und Unternehmen |
19.02. bis 18.03.2024 | Digitale Einsichtnahmemöglichkeit |
02.04.2024 | Ende der Einwendungsfrist |
26.06.2025 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
09.07. bis einschl. 22.07.2025 | Gesetzliche Einsichtnahmefrist des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen (Der Beschluss kann aber auch danach auf der Seite "Abgeschlossene Planfeststellungsverfahren" eingesehen und heruntergeladen werden) |