B 34 - Neubau der Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen
Planänderungsverfahren im Bauabschnitt Wyhlen
Kontakt Tel. 1099
Kontakt
Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Verfahren nach Planänderungsbeschluss
Der Planänderungsbeschluss für das Vorhaben wurde 12. Januar 2022 erlassen. Er lag gemeinsam mit den geänderten Planunterlagen bis einschließlich Montag, den 14. Februar 2022 zur Einsichtnahme im Rathaus II von Grenzach-Wyhlen aus.
Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planänderungsbeschluss und die geänderten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird in der Bekanntmachung informiert.
Planänderungsbeschluss (pdf)
Bekanntmachung (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht bei Baukilometer 3+879 eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.
Um die erforderliche Rampenlänge herstellen zu können, wird die Unterführung nicht auf der Achse der Rheinstraße errichtet, sondern versetzt auf deren Westseite. Der durch das neue Bauwerk unterbrochene Lärmschutzwall wird durch eine Lärmschutzwand ergänzt. Diese Lärmschutzwand wird verlängert, um die Wendeanlage auf der Rheinstraße nach Süden verschieben zu können und dadurch eine Grundstückszufahrt hinter dem Lärmschutzwall mit einer Steil-böschung anlegen zu können. Weiteren Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.
17.07.2020 | Antrag auf Planänderung des Vorhabens |
25.08.2020 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
25.08. bis 24.09.2020 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen (Herunterladen auch auf dieser Seite möglich) |
08.10.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
12.01.2022 | Erlass des Planänderungsbeschlusses |
01.02. bis 14.02.2022 | Auslegung des Planänderungsbeschlusses und der dazugehörigen Planunterlagen im Rathaus Grenzach-Wyhlen (Herunterladen unter dem Reiter "Planunterlagen" möglich) |