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Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Freiburg

​Aufgrund des großen Ausbaupotenzials stellt der Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Freiburg einen Schwerpunkt der Arbeit der Stabsstelle Windenergie, Energiewende und Klimaschutz dar.

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Immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen

Die Zuständigkeit zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen liegt bei den Landratsämtern. Das Regierungspräsidium ist bei den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz gibt gemäß Paragraph 26 Abs. 6 Klimaschutz-und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) eine Stellungnahme zu den Belangen des Klimaschutzes ab und koordiniert darüber hinaus hausintern die Stellungnahmen der anderen Träger öffentlicher Belange.