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Biosphärengebiet Schwarzwald

Biosphärengebiet Schwarzwald fördert innovative, nachhaltige Projekte

Neuer Förderschwerpunkt „Gelebte Gemeinschaft“/ Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Unternehmen können Anträge stellen.

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Engagierte Akteurinnen und Akteure im Biosphärengebiet Schwarzwald haben wieder die Möglichkeit, Fördermittel für nachhaltige Projekte zu beantragen. Der Förderschwerpunkt für 2027 heißt „Gelebte Gemeinschaft“. Damit sollen gezielt Projekte unterstützt werden, die die Gemeinschaft stärken. Insgesamt stellen das Land Baden-Württemberg sowie die beteiligten Kommunen jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind beispielsweise Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Unternehmen. Die Frist für die Einreichung von Projektanträgen endet am 15. November. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Lenkungskreis des Biosphärengebiets im Frühjahr 2027. 

Gefördert werden Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung in den Bereichen Regionalentwicklung, Tourismus, Bildung und Kultur, Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz.

Förderschwerpunkt: Gelebte Gemeinschaft

Besonders gute Chancen auf Förderung haben Projekte, die sich dem aktuellen Förderschwerpunkt „Gelebte Gemeinschaft“ widmen.  „Mit dem Schwerpunkt sollen Projekte und Initiativen unterstützt werden, die Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen fördern oder neue Formen der Zusammenarbeit im Biosphärengebiet schaffen“, erklärt Biosphären-Geschäftsführer Florian Kübler. Im Mittelpunkt stehen Projekte, deren Nutzen über einzelne Antragstellende hinausgeht und die das Miteinander vor Ort stärken. Damit greift der Förderschwerpunkt den Gedanken der Allmende auf – also das gemeinschaftliche Nutzen, Gestalten und Verantworten von Ressourcen, das den Schwarzwald seit Jahrhunderten prägt.

Projektbeispiele: 

  • Stärkung sozialer Strukturen, zum Beispiel mit Workshops zur Weitergabe von regionalem Wissen, Biosphärenspielplätzen oder generationsübergreifenden Kulturprojekten wie Ausstellungen und gemeinschaftlich genutzten Orten
  • Gemeinschaftliche Infrastruktur wie beispielsweise gemeinsam genutzte Lager- oder Verarbeitungseinrichtungen, Landschaftspflegemaschinen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Weidewasserinfrastruktur
  • Gemeinschaftlich organisierte Angebote zur Stärkung der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel Regiomaten mit Produkten aus dem Biosphärengebiet
  • Interkommunale Initiativen und Projekte im Bereich der Landschaftspflege oder im Naturschutz, beispielsweise durch die Pflanzung von Streuobstbäumen, die die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und die Förderung der regionalen Identität unterstützen
  • Projekte, die die Beteiligung junger Menschen im Biosphärengebiet fördern und stärken, wie die Umgestaltung von Schulhöfen, Naturschutzaktionen oder Bildungsangebote oder Ausstellungen zum nachhaltigen Umgang mit gemeinsamen Ressourcen.
  • Gemeinsame Vermarktungsinitiativen, gegebenenfalls inklusive gemeinsamer Verarbeitung und Wissensvermittlung, etwa durch die Konzeption einer digitalen Handelsplattform.

Der Förderschwerpunkt erhöht lediglich die Wahrscheinlichkeit der Förderung. Darüber hinaus sind aber auch Projektideen in anderen Bereichen förderfähig, sofern sie zum Biosphärengebiet und der Förderrichtlinie passen.

Jetzt mitgestalten: Ideenwerkstatt im Juli

Um kreative Projektideen zu entwickeln und zu beraten, lädt die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets am 14. Juli um 18 Uhr zu einer Ideenwerkstatt in das Kurhaus in Schluchsee (Fischbacher Straße 7, 79859 Schluchsee) ein. Ziel der Veranstaltung ist es, Synergien zu nutzen, sich zu vernetzen und gemeinsam innovative Förderprojekte für den kommenden Förderschwerpunkt zu entwickeln. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

Um Anmeldung bis spätestens 9. Juli bei der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwarzwald wird gebeten:  biosphaerengebiet-schwarzwald@rpf.bwl.de oder Tel. 0761 208-4370 

Die Antragsunterlagen für das Biosphären-Förderprogramm sowie weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Biosphärengebiets: https://www.biosphaerengebiet-schwarzwald.de/foerderprogramm/. Eine Beratung zur Förderung ist telefonisch (07673 889402 4371) oder per E-Mail an karolin.gums@rpf.bwl.de möglich.

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