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Arbeiten im Regierungspräsidium FreiburgBundesfreiwilligendienst

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Bereich Naturschutz

Silke Dorst-Jundt
0761 208-4138
E-Mail schreiben


Bereich Gewässer

Betriebshof Riegel

Bernhard Walser
0761 208-4220 oder 07642-7465
E-Mail schreiben

Betriebshof Lauchringen oder Höllstein

Christoph Dörflinger
07761/5506-14
E-Mail schreiben

Betriebshof Donaueschingen, Epfendorf, Moos oder Stützpunkt Tuttlingen

Stefan Müller
E-Mail schreiben

Betriebshof Offenburg

Rolf Schneider
0781/12471-1711
E-Mail schreiben

Betriebshof Wagshurst

Simon Spinner
0781/12471-1723
E-Mail schreiben

Wir bieten im Regierungspräsidium den Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) an. Im Bereich des Landesbetriebes Gewässer sind zehn Plätze und im Bereich des Naturschutzes sind zwölf Plätze im Bundesfreiwilligendienst verfügbar. Der Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) startet immer im September bzw. Oktober jeden Jahres.

Was erwartet dich?

Im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege bekommst du als BUFDI Einblicke in folgende Arbeitsbereiche:

  • Gehölzpflege, Entbuschungsmaßnahmen
  • Freischneide- und Mäharbeiten, Abräumen des Mähgutes
  • Beschilderung von Schutzgebieten
  • Besucherlenkungsmaßnahmen

Beim Landesbetrieb Gewässer unterstützt du die Betriebshöfe bei Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung und wasserwirtschaftlichen Anlagen. Das heißt zum Beispiel, dass du Pflegearbeiten wie Mäharbeiten, Gehölzpflege, Ufersicherung, oder Bauwerksunterhaltung an Gewässern und Hochwasserschutzanlagen des Landes durchführst.

Bewerbung

Interesse am Bundesfreiwilligendienst im Regierungspräsidium?

Gerne kannst du deine Bewerbung (Anschreibung, Lebenslauf, Zeugnisse) für den Bereich Naturschutz per E-Mail an Silke Dorst-Jundt (E-Mail schreiben) senden.

Für den Bundesfreiwilligendienst beim Landesbetrieb Gewässer kannst du dich direkt beim entsprechenden Betriebshof bewerben. Die Stellen sind jeweils nach Absprache und Erfordernis besetzbar. Da die einzelnen Einsatzstellen über keine dienstliche Unterkunft verfügen, sollten die Bewerberinnen und Bewerber aus dem jeweiligen Einzugsgebiet kommen. Erfahrungsgemäß sind dies ca. 15 bis 20 Kilometer.