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Zweite Gauchachtalbrücke an der B 31
Regierungspräsidium genehmigt Planergänzung
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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 zwischen Unadingen (Stadt Löffingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Döggingen (Stadt Bräunlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis) eine Planergänzungsentscheidung erlassen. Damit wurde bestätigt, dass die Umweltauswirkungen des Vorhabens dem Bau nicht entgegenstehen. Das RP weist darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Für den Fall, dass keine Klage erhoben wird und damit unanfechtbares Baurecht besteht, wird das zuständige Straßenbaureferat des RP die weiteren Vorbereitungen für die Umsetzung des Projekts treffen. Zunächst steht dann die Wiederaufnahme des 2022 unterbrochenen Verfahrens zur Vergabe der Bauarbeiten an. Erst im Anschluss kann der Zeitplan für das Projekt überarbeitet werden. Wann die Bauarbeiten beginnen können, ist deshalb noch nicht absehbar.
Das ergänzende Verfahren war erforderlich geworden, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) auf die Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) die am 11. Februar 2022 vom RP erteilte Plangenehmigung für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen beanstandet und Nacharbeiten für erforderlich angesehen hatte.
Die B 31-Ortsumfahrung von Döggingen war 1991 planfestgestellt und im Juli 2002 für den Verkehr freigegeben worden. Allerdings war die damals mitgenehmigte zweite Brücke über das Gauchachtal nicht realisiert worden.
Wie das RP mitteilt, waren Gegenstand des jetzt abgeschlossenen ergänzenden Verfahrens die Nacharbeiten, die der VGH als erforderlich angesehen hat. So hat die Planfeststellungsbehörde des RP eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese schließt neben der Errichtung der Baustraße und der Baustelleneinrichtungsflächen auch die zweite Gauchachtalbrücke und einen Teil der anschließenden zweiten Fahrbahn der B 31 westlich des Gauchachtals ein. Zudem wurde die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen und auf Zauneidechsen ergänzt sowie die Auswirkungen auf das Klima geprüft. Diese Prüfungen haben bestätigt, dass die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Umweltschutzgüter auch im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge einer Zulassung des Vorhabens nicht entgegenstehen.
Die Ergänzungsentscheidung sowie die zugehörigen Planunterlagen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden: https://rpf.baden-wuerttemberg.de/abt2/ref24/planfeststellung/ (Rubrik „Straßen“). Aufgrund der Weihnachtsferien wird die förmliche Bekanntmachung der Entscheidung, mit der die Frist für mögliche Klagen beginnt, erst Mitte Januar erfolgen, und zwar in den örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Internetseite des RP.
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