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Verstärkung des Höchstspannungsnetzes in Südbaden
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Anbindung an das Umspannwerk Eichstetten erlassen
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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Leitungseinführung in das Umspannwerk Eichstetten am Kaiserstuhl (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) erlassen. Anlass des Vorhabens ist die Erweiterung des 380-kV-Umspannwerks im Norden von Eichstetten durch die TransnetBW. Durch die Erweiterung werden sich die Portale des Umspannwerks verschieben, so dass die Leitungen in der Nähe des Umspannwerks umgebaut werden müssen. Dazu werden zehn neue Masten errichtet, drei Masten verstärkt und vier Masten abgebaut. Die Arbeiten werden voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit werden Freileitungsprovisorien errichtet, um die Stromversorgung sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Stromversorgung auch unter den sich ändernden Bedingungen der Energiewende zu gewährleisten und Überlastungen des Netzes zu vermeiden.
Das Verfahren zum Umbau der Leitungseinführung am Umspannwerk Eichstetten hat der Vorhabenträger TransnetBW bereits 2019 beantragt. Damals sollten noch zwei ca. 85 Meter hohe Masten errichtet werden. Eine Änderung des Erweiterungsbaus des Umspannwerks ermöglichte dann den Verzicht auf Masten dieser Größenordnung. Die geänderten und danach neu eingereichten Pläne stellen damit im Hinblick auf das Landschafts- und Ortsbild eine deutliche Verbesserung dar. So wurden die Höhen der beiden ehemals größten geplanten Masten auf 63 und 47 Meter reduziert.
Die Anhörung im Rahmen des Verfahrens begann im Juli 2023. Insbesondere Landwirte aus Eichstetten beanstandeten den hohen vorübergehenden Flächenverbrauch und die lange Bauzeit. Bei einem Erörterungstermin im Juni in Eichstetten wurden die Stellungnahmen der Kommunen, Fachbehörden, des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands und der privaten Einwender diskutiert. TransnetBW informierte über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Landwirtschaft zum Beispiel durch die notwendigen Zuwegungen oder temporäre Sperrungen von Wirtschaftswegen. In den nun erlassenen Planfeststellungsbeschluss wurden zahlreiche Schutzauflagen und Zusagen aufgenommen. So besteht für betroffene Landwirte die Möglichkeit, zum Ende des Wirtschaftsjahrs eine Entschädigung zu erhalten.
Unterlagen im Internet: Der Planfeststellungbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie die festgestellten Pläne werden vom 10. Oktober bis einschließlich 23. Oktober auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg veröffentlicht (Rubrik „Energieleitungen“):
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/
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