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Medienmitteilung

Verfahren zur Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Schangen-Dierloch“ in Freiburg-Hochdorf beginnt

Unterlagen liegen ab 22. November öffentlich aus/ Stellungnahmen können abgegeben werden

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Das Regierungspräsidiums Freiburg (RP) beabsichtigt die Ausweisung des neuen Naturschutzgebietes „Schangen-Dierloch“ auf Gemarkung des Freiburger Stadtteils Hochdorf. Wie das RP mitteilt, beginnt das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung am 22. November. Im Rahmen dieses Verfahrens können die Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Beteiligung kann dann die Rechtsverordnung für das neue Naturschutzgebiet in Kraft treten.

Der Entwurf der Verordnung einschließlich einer Übersichtskarte kann von Montag, 22. November bis einschließlich Dienstag, 21. Dezember auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden.

An folgenden Orten können die Unterlagen zudem eingesehen werden:

  • Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Raum 1.30, Sprechzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr.
  • Stadt Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg (Gebäude A, 3. OG Aufgang Nord, Infotheke Untere Naturschutzbehörde, Sprechzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 0761/201-6125.
  • Rathaus Hochdorf, Hochdorfer Straße 4, 79108 Freiburg. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 07665/94739-0 erforderlich.

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen können während der Auslegungsfrist ans RP gerichtet werden: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, abteilung5@rpf.bwl.de.


Weitere Informationen zum Gebiet

Unterlagen auf unserer Internetseite


 

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