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Medienmitteilung

Verfahren für die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bettenberg-Giratsmoos“ im Außenbereich der Stadt Konstanz beginnt

Unterlagen liegen ab Montag, 12. September, öffentlich aus - Stellungnahmen können abgegeben werden

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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) beabsichtigt die Ausweisung des neuen Naturschutzgebietes „Bettenberg-Giratsmoos“ im Außenbereich der Stadt Konstanz. Wie das RP mitteilt, beginnt das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung am Montag, 12. September. Im Rahmen dieses Verfahrens können die sogenannten Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Beteiligung kann dann die Rechtsverordnung für das neue Naturschutzgebiet in Kraft treten.

Der Entwurf der Verordnung einschließlich einer Übersichtskarte kann von Montag, 12. September, bis einschließlich Dienstag, 11. Oktober, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden. Die Unterlagen können auch beim Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Raum 1.30, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0761/208-4242 oder 0761/208-4239 oder per E-Mail unter referat55@rpf.bwl.de eingesehen werden. Auch beim Landratsamt Konstanz werden die Unterlagen veröffentlicht. Sie liegen beim Landratsamt am Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Gebäude A, 3. OG Aufgang Nord, Untere Naturschutzbehörde, Zimmer B225, aus und können gerne nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07531/800-1220 oder 07531/800-1222 oder per E-Mail unter naturschutz@lrakn.de eingesehen werden.

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der zugehörigen Karte können während der Auslegungsfrist ans RP gerichtet werden: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, schriftlich oder zur Niederschrift, oder per E-Mail an die Mailadresse abteilung5@rpf.bwl.de.

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