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Regierungspräsidium genehmigt Weiterbetrieb des Wasserkraftwerks Reckingen bis 2080
Erzeugung von jährlich rund 240 Gigawattstunden CO2-freiem Strom gesichert
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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat am Montag der Kraftwerk Reckingen AG (RKR) den Weiterbetrieb ihres Wasserkraftwerks am Hochrhein in Küssaberg (Landkreis Waldshut) genehmigt. Damit ist die Erzeugung von jährlich rund 240 Gigawattstunden CO2-freien Stroms aus Wasserkraft bis ins Jahr 2080 gesichert. Dies entspricht dem Strombedarf von rund 60.000 Vier-Personen-Haushalten in Deutschland und der Schweiz. RKR darf zudem durch einen Turbinenumbau die Ausbauwassermenge auf 600 Kubikmeter pro Sekunde erhöhen. Dadurch kann die installierte Leistung von 38 auf rund 40 Megawatt gesteigert werden.
Wie das RP mitteilt, hat die Wasserkraft eine hohe Bedeutung für die Gewinnung erneuerbarer Energie und die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg. Allerdings ist der Betrieb eines Wasserkraftwerks ein starker Eingriff in die Ökologie des Hochrheins. Zum Ausgleich dieser ökologischen Beeinträchtigungen verpflichtet das RP das Kraftwerksunternehmen, ein umfangreiches Paket an Umweltmaßnahmen umzusetzen. Dies umfasst die Herstellung der freien Fischwanderung, die Renaturierung mehrerer Uferabschnitte beidseits des Rheins und die Verbesserung des Sedimenttransports. Damit wird auch den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union Rechnung getragen.
Die größte und kostenintensivste Maßnahme ist die rund 750 Meter lange Fischaufstiegsanlage am deutschen Ufer. Sie soll den aufwärts wandernden Fischen ermöglichen, das Stauwehr zu umschwimmen. Im Oberlauf wird die Anlage als naturnaher Bachlauf gestaltet werden, im Unterlauf als sogenanntes Raugerinne mit Beckenstruktur. Zusätzlich wird die RKR verpflichtet, am Schweizer Ufer einen neuen Beckenfischpass für die dort aufsteigenden Fische zu erstellen.
Zusammen mit der wasserrechtlichen Zulassung hat das RP auch den Planfeststellungsbeschluss für die Umweltmaßnahmen am deutschen Ufer erteilt. Die Entscheidung liegt zusammen mit den Planunterlagen in den deutschen Gemeinden Küssaberg und Hohentengen am Hochrhein öffentlich aus. Die Gemeinden werden Auslegung und Auslegungsort ortsüblich bekanntmachen. Die vollständigen Unterlagen sind ab Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des RP verfügbar.
Als Grenzkraftwerk benötigt das Kraftwerk Reckingen neben der deutschen wasserrechtlichen Zulassung auch eine inhaltlich abgestimmte Schweizer Konzession. Dies ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen aus den Jahren 1879 und 1929. Die Schweizer Konzession hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit Bewilligungen für die Umweltmaßnahmen am Schweizer Ufer mit gleichem Datum wie das RP erteilt. Der synchrone Abschluss der beiden Verwaltungsverfahren war nur möglich durch einen engen und ständigen Austausch zwischen dem RP und dem in der Schweiz verfahrensführenden Bundesamt für Energie.
Der grenzüberschreitende Austausch setzt sich fort in der Umsetzungs- und Bauphase für die Umweltmaßnahmen. Eine international besetzte ökologische Begleitkommission wird die Detailplanung, Umsetzung und später die Funktionskontrolle der Umweltmaßnahmen begleiten. In dieser sind neben den deutschen und Schweizer Behörden und dem Kraftwerksunternehmen auch Umweltorganisationen und die betroffenen Gemeinden aus beiden Staaten vertreten.
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