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Medienmitteilung

Regierungspräsidium Freiburg genehmigt den Umbau des Verkehrsknotens in Windschläg (Offenburg)

Planfeststellungsbeschluss und Pläne liegen bis 26. April zur Einsichtnahme aus

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grüne Ampel

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Knotens an der B 3 bei Windschläg (Offenburg) erlassen. Der Knotenpunkt liegt zwischen Offenburg und Appenweier im Offenburger Ortsteil Windschläg. Im derzeitigen Ausbauzustand ist der Knotenpunkt der B 3 mit der Kreisstraße (K 5366) insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten überlastet.

Mit der Umgestaltung soll sich die Leistungsfähigkeit des Knotens wesentlich verbessern und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Der Ausbau sieht im Bereich des Knotenpunktes durchgängig zwei Spuren in jede Fahrtrichtung mit jeweils separater Linksabbiegespur vor. Die Rotlichtphasen werden verkürzt und die Rückstaus und Wartezeiten in den Hauptverkehrszeiten künftig vermieden, heißt es aus dem RP. Der Verkehrsknoten soll 2023 umgebaut werden.

Das RP weist darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss mit den genehmigten Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, 13. April, bis einschließlich Montag, 26. April, in der Stadt Offenburg zur Einsicht ausliegt. Die Stadt wird die Auslegung zuvor öffentlich bekannt machen und über den Ort der Auslegung und die Öffnungszeiten informieren. Die Auslegung soll allen Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die genehmigte Planung geben.

Sämtliche Unterlagen (Pläne, Berichte und Gutachten) des geplanten Projekts können ab Beginn der Auslegung auch auf dieser Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei befinden sich unter anderem ein Erläuterungsbericht sowie Lagepläne zum Projekt.

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