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Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
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Das Minsterium für Ländlichen Raum schafft eine Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
Hotels und Gaststätten können mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die coronabedingten Schließzeiten für Zukunftsinvestitionen nutzen.
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