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Aktuelle Meldung

Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Das Minsterium für Ländlichen Raum schafft eine Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

Hotels und Gaststätten können mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die coronabedingten Schließzeiten für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Lesen Sie mehr auf der Internetseite des MLR.

Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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