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Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten und ÖVF-Untersaaten in Baden-Württemberg nach Anzeige möglich
Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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Nachdem bereits die Jahre 2018 und 2019 teilweise außergewöhnlich trocken waren, ist die Lage in Deutschland auch dieses Jahr durch die Auswirkungen der erheblichen Trockenheit im Frühjahr geprägt. Auch in Baden-Württemberg führte die lange Trockenheit mit regional weit unterdurchschnittlichen Niederschlägen und deutlich höheren Temperaturen als im langjährigen Mittel vielerorts zu starken Ertragseinbußen auf Grünland und bei Ackerfutterpflanzen. Die deutlichen Defizite beim ersten und zweiten Grünlandschnitt sind auch mit den bisherigen Regenfällen nicht mehr auszugleichen. Um Futterengpässe zu mindern, hat die Bundesregierung eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates am 18. September auf den Weg gebracht. Danach besteht für die Länder die Möglichkeit die Nutzung von Zwischenfrüchten von ökologischen Vorrangflächen für eine erweiterte Futternutzung zu eröffnen.
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