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Umwelt, Naturschutz und Hochwasserschutz

Krebspest in der Brugga bei Kirchzarten breitet sich weiter aus

Betretungsverbot wird erneut bis Ende Juni verlängert

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Der Kampf gegen die Krebspest in der Brugga zwischen Kirchzarten und Oberried (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) dauert an. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, hat das jährliche Monitoring gezeigt, dass sich die Front der für den geschützten Dohlenkrebs tödlichen Seuche inzwischen auf Höhe der Gerolstalstraße in Oberried befindet. Damit hat sie sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um rund 300 Meter weiter bachaufwärts ausgebreitet. Um das Überspringen der Seuche auf weitere Bäche im Dreisamtal zu verhindern, wird das für die gesamte Brugga geltende Betretungs- und Nutzungsverbot nochmals bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erlassen. Für den Menschen ist der für heimische Krebsarten tödliche Erreger ungefährlich.

Nach dem ersten Ausbruch der Krebspest in der Brugga im Jahr 2019 hat die Naturschutzverwaltung mit der Einrichtung sogenannter Krebssperren versucht, die Ausbreitung bachaufwärts zu verhindern – das ist leider nicht gelungen. „Unsere Strategie besteht darin, dass wir den natürlichen Verlauf der Seuche in der Brugga so lange begleiten, bis die verbliebenen Dohlenkrebse im betroffenen Abschnitt des Bachs verendet sind“, erklärt Erik Tebbe-Simmendinger vom Naturschutzreferat des RP: „Erst wenn der Erreger anschließend über mehrere Tage bis Wochen keine neuen Wirte mehr findet, besteht die Chance, dass die Brugga wieder seuchenfrei wird und der Erreger nicht mehr in andere Gewässer mit einer gesunden Dohlenkrebspopulation verschleppt werden kann.“ Nach Kenntnis der Naturschutzverwaltung endet die Ausbreitung der Art etwa 500 Meter oberhalb der aktuellen Seuchenfront auf natürlichem Wege. Dieser Bereich markiere die voraussichtliche Grenze, an der sich der Erreger mangels weiterer Wirte zukünftig nicht weiter ausbreiten könne, so Tebbe-Simmendinger.

Im Dezember 2024 waren neben der Brugga erstmals Sporen der Krebspest im benachbarten Zastlerbach nachgewiesen worden. Auch hier wird die Situation weiterhin jährlich untersucht und darauf basierend entschieden, ob auch dort Handlungsbedarf zum Schutz der Flusskrebse besteht. Wie der Erreger in den Zastlerbach gelangt ist, bleibt unklar. Dem RP wurden jedoch zahlreiche Fälle gemeldet, in denen Menschen und Hunde trotz Verbots die Brugga betreten haben. Dadurch steigt das Risiko einer Verschleppung in benachbarte Gewässer erheblich. Deshalb betont das RP die Notwendigkeit, das Betretungsverbot strikt einzuhalten.

Die Behörde bittet die Bevölkerung um Verständnis und Unterstützung: „Bitte betreten Sie die Brugga nicht und lassen Sie Hunde nicht im Gewässer baden. Sprechen Sie auch andere Personen auf diese wichtigen Regeln an“, so Tebbe-Simmendinger. Nur so könne der einzigartige Artenreichtum im Dreisamtal erhalten werden. Der Dohlenkrebs, der in Deutschland nur im südlichen Baden vorkommt, ist akut vom Aussterben bedroht und als ökologische Schlüsselart für das Gleichgewicht des Gewässerökosystems unverzichtbar.

Hintergrund: Die Krebspest ist eine hochansteckende, bei heimischen Flusskrebsarten stets tödliche Erkrankung, ausgelöst durch den aus Nordamerika stammenden pilzähnlichen Erreger Aphanomyces astaci. Die Sporen können über feuchte Ausrüstung wie Gummistiefel, Kescher oder Reusen sowie über das Fell von Hunden leicht zwischen Gewässern verschleppt werden. Da der Erreger keine Dauerstadien bildet, kann die Krankheit abklingen, wenn über einen ausreichend langen Zeitraum keine Flusskrebse als Wirte mehr vorhanden sind.

 

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