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Gauchachtalbrücke (B 31): Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerde des VCD zurück gewiesen
Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums will ergänzendes Genehmigungsverfahren im Laufe des Jahres abschließen. Wann die Bauarbeiten beginnen können, ist derzeit noch nicht absehbar.
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Das Gerichtsverfahren um den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 bei Döggingen ist abgeschlossen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zurückgewiesen.
Der VCD hatte gegen die durch das RP erteilte Plangenehmigung für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen geklagt. In seinem Urteil Ende Juli 2023 hatte der VGH Nacharbeiten für erforderlich angesehen und gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Dagegen hatte der VCD in Leipzig Beschwerde erhoben.
Um in der Sache keine Zeit zu verlieren, hat das RP im April 2025 ein ergänzendes Genehmigungsverfahren gestartet, in dem die vom VGH geforderten Nacharbeiten erfolgen. Unter anderem wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die erforderlichen Bauflächen sowie für das zweite Brückenbauwerk durchgeführt. Zudem werden die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen sowie Eidechsen ergänzt und die Auswirkungen auf das Klima geprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dann in die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde beim RP integriert. Dies erfolgt im Rahmen einer ergänzenden Plangenehmigung. Ziel ist es, diese noch dieses Jahr zu erlassen. Hiergegen kann wiederum Rechtsmittel eingelegt werden.
Erst wenn Baurecht vorliegt, kann das RP die Vergabe der Bauarbeiten abschließen. Wann die Bauarbeiten beginnen, ist derzeit noch nicht absehbar.
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