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Aktuelle Meldung

GA 2020: MLR informiert über die Antragstellung mit FIONA

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Da die Antragsverfahren in Deutschland auch in diesem Jahr früh begonnen wurden und trotz Corona-Pandemie insgesamt gut verlaufen, verzichtet Deutschland auf die EU-rechtlich mögliche Verlängerung der Antragsfrist. Vorrangiges Ziel ist es – auch unter den erschwerten Corona-Bedingungen – wie bisher einen frühestmöglichen Auszahlungstermin zu erreichen. Eine Verlängerung der Antragsfrist wäre diesem Ziel abträglich gewesen.

Das MLR weist diejenigen Antragsteller, die ihren Komprimierten Gemeinsamen Antrag noch nicht bei der unteren Landwirtschaftsbehörde eingereicht haben, darauf hin, dass die Antragsfrist auch in diesem Jahr am 15. Mai endet.

​FIONA

MLR-Information

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