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Erneuerbare Energien

1,3 Millionen Euro für die kommunale Wärmeplanung

Im gesamten Regierungsbezirk

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Wie wir heizen und Warmwasser erzeugen, ist eine zentrale Frage bei der Reduktion klimaschädlicher Emissionen. Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, ist die sogenannte „Wärmewende“ deswegen ein zentraler Baustein. Bundesweit müssen alle Kommunen bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen, in der definiert wird, wie die Wärmeversorgung vor Ort klimaneutral erreicht werden soll. 

Um die Kommunen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen, erhalten sie vom Land jährlich Ausgleichzahlungen, sogenannte Konnexitätszahlungen. Seit diesem Jahr sind die Regierungspräsidien für die Auszahlung dieser Mittel zuständig. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, wurden in diesem Jahr bereits rund 1,3 Millionen Euro an 122 Kommunen im gesamten Regierungsbezirk ausgezahlt. Die Höhe der Konnexitätszahlung richtet sich dabei grundsätzlich nach der jeweiligen Einwohnerzahl der Gemeinde.

Das RP weist darauf hin, dass Kommunen, die bereits Fördermittel für die freiwillige kommunale Wärmeplanung erhalten haben, keinen Anspruch auf Konnexitätszahlungen haben. Kommunen, die einen Antrag auf Förderung gestellt, jedoch noch keine Zuwendungen erhalten haben, können zur verpflichtenden Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes wechseln und die Konnexitätsmittel ausgezahlt bekommen. 

Die Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz im RP (StEWK) bietet allen Kommunen Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Wärmepläne an. 

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