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Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Talheim (Kreis Tuttlingen)

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 9. Oktober 2024 als zuständige Genehmigungsbehörde den Plan für die Erweiterung der Deponie Talheim um die Verfüllabschnitte IV und V mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 21. Oktober 2024 bis 18. November 2024 in den Rathäusern von Talheim, Seitingen-Oberflacht und Durchhausen aus, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entscheidung und die dazugehörigen Pläne zu geben. Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Unterlagen kann darüber hinaus auf dieser Internetseite und im Umweltprüfungsportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 9. Oktober 2024 die Erweiterung der Deponie Talheim um die Verfüllabschnitte IV und V genehmigt. Durch diese Erweiterung möchte der Landkreis Tuttlingen die Entsorgungssicherheit für mineralische Restabfälle in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis weiterhin sicherstellen. Die etwa 6,1 Hektar umfassende Erweiterungsfläche grenzt südöstlich unmittelbar an die bestehenden Deponieabschnitte an. Entsorgt werden sollen dort nicht verwertbare mineralische Restabfälle aus den genannten Kreisen.

Mit dieser Genehmigung hat das RPF das abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen.

28.07.2023 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
03. bzw. 04.08.2023 Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen in den Gemeinden Talheim, Durchhausen und Seitingen-Oberflacht
22.08. bis 21.09.2023 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in diesen Gemeinden
23.10.2023 Ende der Einwendungsfrist
Juli 2024 Entscheidung, im Einverständnis mit den beteiligten Behörden keinen Erörterungstermin durchzuführen, da keine Einwendungen eingegangen sind.
09.10.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
17. und 18.10.2024 Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses einschließlich der festgestellten Antragsunterlagen
21.10. - 18.11.2024 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses samt zugehöriger Unterlagen in den Gemeinden Talheim, Durchhausen und Seitingen-Oberflacht
31.10.2024 Öffentliche Bekannmachung des Planfeststellungsbeschlusses im Staatsanzeiger und in der Schwäbischen Zeitung sowie ortsübliche Bekanntmachung des verlängerten Auslegungszeitraums in den oben genannten Gemeinden.