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Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Scheinberg (Kreis Lörrach)

Das Regierungspräsidium Freiburg hat als zuständige Genehmigungsbehörde ein Planfeststellungsverfahren zum Ausbau eines Erweiterungsabschnitts der Deponie Scheinberg durchgeführt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. Dezember 2024 hat das Regierungspräsidium den entsprechenden Plan genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss liegt gemeinsam mit den Planunterlagen in der Zeit vom 7. April bis 22. April 2025 in den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Kleinen Wiesentals, von Schopfheim, Maulburg, Hausen im Wiesental und Steinen aus, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entscheidung und die dazugehörigen Pläne zu geben. Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Unterlagen kann darüber hinaus auf dieser Internetseite und im Umweltprüfungsportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Bekanntmachung (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die etwa 7 Hektar umfassende Ausbaufläche grenzt südlich unmittelbar an die bestehenden Deponieabschnitte an. Durch den Ausbau kann ein Ablagerungsvolumen von ca. 1.750.000 Kubikmeter generiert werden, mit Hilfe dessen die Entsorgungssicherheit für mineralische Restabfälle innerhalb des Kreisgebietes für die nächsten 30 bis 40 Jahre sichergestellt werden soll.

Mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hat das Regierungspräsidium Freiburg das abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen

09.02.2023 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
27.03. bis 05.04.2024 Ortsübliche Bekanntmachungen der Auslegung der Planunterlagen in den Gemeinden Kleines Wiesental, Maulburg, Hausen im Wiesental, Steinen und der Stadt Schopfheim
08.04. bis 07.05.2024 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in diesen Gemeinden
07.06.2024 Ende der Einwendungsfrist
September 2024 Entscheidung, im Einverständnis mit allen Beteiligten keinen Erörterungstermin durchzuführen
17.12.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
02. bis 04.04.2025 Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger, in der Badischen Zeitung und im UVP-Portal sowie ortsübliche Bekanntmachungen in den betroffenen Gemeinde- bzw. Stadtverbänden
07. bis 22.04.2025 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses samt zugehöriger Unterlagen in den betroffenen Kommunen

Antragsunterlagen (Cloudlink)