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Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim

Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes, Erkundungsmaßnahmen und den Probebetrieb sowie Wasserrechtsverfahren zur Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen

Das Regierungspräsidium Freiburg führt als zuständige Genehmigungsbehörde ein Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes, Erkundungsmaßnahmen und den Probebetrieb durch. Zudem führt das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens ein Wasserrechtsverfahren zur Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen durch. 

Antragstellerin ist die Vorhabenträgerin Deutsche Flussspat GmbH in 75177 Pforzheim.

Bekanntmachung des Vorhabens bei der Stadt Pforzheim

Bekanntmachung des Vorhabens bei der Gemeinde Neuhausen

Bekanntmachung des Vorhabens bei der Gemeinde Tiefenbronn

 

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudesgeplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. 

Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen.

Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. 

Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: 

  1. Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz

  2. Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz

  3. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG)

  4. Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen:

  • Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG

  • Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG

Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor:

Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht.

Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. 

Beantragt wird die Erteilung der

  1. wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige.

  2. wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe.

  3. wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und aufbereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“.

Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans.

Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt.