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Neuzulassung des Kraftwerks Reckingen

Die Kraftwerk Reckingen AG (RKR) beabsichtigt den Weiterbetrieb ihres Wasserkraftwerks bei Küssaberg (Rhein-Kilometer 90,105). Verbunden mit der Neuzulassung ist die Errichtung einer neuen Fischaufstiegsanlage am deutschen Ufer sowie die Umsetzung von Umweltmaßnahmen. 

Stand des Verfahrens

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat am 6. Oktober 2025 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis für den Weiterbetrieb des Rheinkraftwerks Reckingen erteilt. Gleichzeitig wurde der Planfeststellungsbeschluss für die Fischaufstiegsanlage und die Umweltmaßnahmen am deutschen Ufer erlassen. 

Die Entscheidung des RP steht gemeinsam mit den Planunterlagen ab dem 20. Oktober 2025 auf dieser Seite für zwei Wochen zur Einsichtnahme zur Verfügung.  Über mögliche Rechtsbehelfe informiert die Bekanntmachung, die dann auch auf dieser Seite eingesehen werden kann.

 Entscheidung Rheinkraftwerk Reckingen

Infos zum Antrag

Die RKR betreibt am Hochrhein bei Küssaberg ein Wasserkraftwerk mit einer installierten Leistung von 38 Megawatt. Die wasserrechtliche Bewilligung ist am 10. Oktober 2020 ausgelaufen. Mit der neu erteilten gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ist das Recht verbunden, durch einen Turbinenumbau die Ausbauwassermenge auf 600 Kubikmeter pro Sekunde zu erhöhen. Dadurch kann die installierte Leistung auf rund 40 Megawatt gesteigert werden. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis ist befristet bis Oktober 2080.

Zum Ausgleich der ökologischen Beeinträchtigungen durch den Aufstau verpflichtet das RP das Kraftwerksunternehmen, ein umfangreiches Paket an Umweltmaßnahmen umzusetzen. Dieses umfasst die Herstellung der freien Fischwanderung, die Renaturierung mehrerer Uferabschnitte beidseits des Rheins und die Verbesserung des Sedimenttransports.

Für die Umweltmaßnahmen am deutschen Ufer hat das RP den Planfeststellungsbeschluss erteilt. Dieser umfasst folgende Einzelmaßnahmen:

  • Neubau der Fischaufstiegsanlage Küssaberg, Reckingen (D8.01 bis D8.23 in den Planunterlagen)
  • Aufwertung Uferbereich Hohentengen (D13.01)
  • Uferrückbau Hohentengen (D13.02)
  • Uferrückbau Küssaberg, Reckingen (D13.04)
  • Aufwertung Uferbereich Küssaberg, Rheinheim (D13.06)
  • Uferrückbau Küssaberg Nord (D13.09)
  • Nebenfließgewässer Küssaberg (D13.10)
  • Altwasser Küssaberg, Ettikon (D13.11).

Als Grenzkraftwerk benötigt das Kraftwerk Reckingen neben der deutschen wasserrechtlichen Zulassung auch eine inhaltlich abgestimmte Schweizer Konzession. Dies ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen aus den Jahren 1879 und 1929. Die Schweizer Konzession hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit Bewilligungen für die Umweltmaßnahmen am Schweizer Ufer am 6. Oktober 2025 erteilt. 

Ablauf des Verfahrens

14.12.2018 Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung und Planfeststellung der Umweltmaßnahmen
14.12.2018 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
07.01. - 06.02.2019 Offenlage der Antragsunterlagen
20.02.2019 Ende der Einwendungsfrist
23.10. - 25.10.2019 Erörterungstermin in Küssaberg (s.u.) ​
05.10.2020 ​Zulassung des vorzeitigen Beginns zum unveränderten Weiterbetrieb gem. § 17 WHG
06.10.2025 Erteilung der gehobenen Erlaubnis und Planfeststellung
20.10. - 03.11.2025 Auslegung der Entscheidung und der Planunterlagen