Referat 54.1Industrie - Schwerpunkt Luftreinhaltung
N.N.
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Referatsleitung
Dr. Alice Schneider
Ltd. Regierungsdirektorin
0761 208-2094
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Stellvertretung
Sandra Gabel
Regierungsdirektorin
0761 208-2079
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Melanie Kettler
Oberregierungsrätin
0761 208-2060
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Unsere Aufgaben
Im Referat 54.1 - Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung/Anlagensicherheit - sind wir für Betriebe mit hoher Umweltrelevanz oder hohem Sicherheitsrisiko der Branchen Chemie, (Eisen-)Metallindustrie, Großfeuerungsanlagen, mineralverarbeitende Industrie, Holzverarbeitung, Druckereien sowie Flüssiggas-, Mineralöl- und Gefahrstofflageranlagen zuständig.
Im Rahmen der „Zaunlösung“ sind wir in den oben genannten Branchen für sämtliche Anlagen eines Industrieunternehmens zuständig, wenn auf dessen Werksareal zumindest eine Tätigkeit nach der EU-Richtlinie über Industrieemissionen ( IE-RL) durchgeführt wird. Des Weiteren sind alle Betriebe der oben genannten Branchen, die den Pflichten der Störfall-Verordnung unterliegen beim Referat 54.1 angesiedelt.
Wir - ein Team von Ingenieuren, Chemikern, Verwaltungsfachleuten und Juristen - führen für diese Betriebe immissionsschutz-, wasser-, abfall- und arbeitsschutzrechtliche Zulassungsverfahren durch. Wir achten dabei nicht nur auf die Umsetzung der erforderlichen umwelt- und sicherheitstechnischen Anforderungen, sondern sehen uns auch als Dienstleister, die durch Beratung sowie zügige und effiziente Genehmigungsverfahren zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes beitragen.
Auch bei der Überwachung der Betriebe in den Bereichen Umweltschutz, Anlagensicherheit und Arbeitsschutz setzen wir in erster Linie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen. In Abhängigkeit von der Umweltrelevanz der IE-Anlagen führen wir vor Ort in den Anlagen Umweltinspektionen in ein-,zwei- oder dreijährigen Intervallen durch. Einen weiteren Überwachungsschwerpunkt bilden die Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung, bei denen regelmäßig Störfallinspektionen durchgeführt werden.
Mit den unteren Immissionsschutzbehörden arbeiten wir eng zusammen, koordinieren und entscheiden in Streitfällen.
Bei Überschreitung der durch die 39. BImSchV vorgegebenen Immissionsgrenzwerte u. a. für Stickstoffdioxid und Feinstaub erstellen wir in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen Luftreinhaltepläne.
Besondere Überwachungsaufgaben nimmt das Referat im Bereich der Heimarbeit wahr. Hier werden im gesamten Regierungsbezirk die Entlohnung aller Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (Entgeltprüfung) überprüft.
naturenergie hochrhein AG
Erteilung einer Änderungsgenehmigung für die Herstellung von Wasserstoff: Erweiterung der bestehenden Elektrolyseleistung, Speicherungsanlage und Abfüllanlage
Genehmigung (pdf)
GUTEX Holzfaserplattenwerk H. Henselmann GmbH & Co. KG, Gewerbepark Breisgau
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Holzfaserdämmplatten im Gewerbepark Breisgau
Genehmigung (pdf)
Energiedienst AG, Grenzach-Wyhlen
Antrag nach Paragraph 4 BImSchG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang zur Herstellung von Wasserstoff.
Genehmigung (pdf)
Luftreinhaltepläne

Zum Schutz Ihrer Gesundheit!
Nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsteht die Pflicht zur Aufstellung oder Fortschreibung eines Luftreinhalteplanes dann, wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Feinstaub (PM10) oder Stickstoffdioxid (NO2) über das zulässige Maß hinaus überschritten werden. Die Grenzwertüberschreitung muss durch eine mindestens über die Dauer eines Kalenderjahres durchgeführten Messung mit einer Messstelle nachgewiesen werden.
Allgemeine Informationen
Die einzelnen Immissionsgrenzwerte sind in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Die durch das Land Baden-Württemberg beauftragten Messungen werden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) durchgeführt. Die Kommunen, in denen Messungen durchgeführt wurden oder derzeit noch gemessen wird, sind auf der Internetseite der LUBW aufgeführt. Dort können auch die Luftschadstoffmesswerte abgerufen werden.
Feinstaub (PM10)
Der Tagesmittelwert für Feinstaub (50 µg/m³) darf pro Jahr höchstens 35 mal, also an 35 Tagen überschritten werden. Der Grenzwert für das Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³.
Stickstoffdioxid (NO2)
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über eine volle Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) 200 Mikrogramm pro Kubikmeter bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid zusätzlich ein Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³.
Wichtige Links zu aktuellen Messwerten:
Um die Immissionsbelastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu verringern, sind im Rahmen der Luftreinhalteplanung verschiedene Maßnahmen zu entwickeln, die alle Verursachergruppen, vor allem jedoch den motorisierten Straßenverkehr, miteinbeziehen. Die Umweltzone ist die Maßnahme, die am häufigsten zum Einsatz kommt. Es sind aber auch Geschwindigkeitsreduzierungen oder die Einführung von Lkw-Durchfahrtsverboten auf einzelnen Straßenabschnitten oder in großen Gebieten möglich. Bevor eine Maßnahme eingeführt wird, muss deren positive Wirkung auf die Luftsituation jedoch nachweisbar belegt sein. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Pläne zu beteiligen.
Geeignete Maßnahmen werden in den sogenannten Luftreinhalteplänen festlegt. Sie sollen dazu beitragen, die Luftbelastung dauerhaft so zu verbessern, dass der Immissionsgrenzwert eingehalten werden kann. Zuständige Stellen für die Erstellung von Luftreinhalteplänen nach § 47 BImSchG sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg stellt hierfür die Grundlagen auf der Basis des Emissionskatasters sowie Immissionsmessungen, Ursachenanalysen, Immissionsprognosen und Maßnahmenbewertungen zur Verfügung.