Referat 31Recht und Verwaltung, Bildung

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Referatsleitung
Birgit Meyer
0761 208-1262
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Stellvertretung
Unsere Kernaufgaben
Wir kümmern uns in unserem Referat um die Bereiche Recht, Verwaltung und Bildung. Neben verschiedenen Querschnittsaufgaben innerhalb der Abteilung bieten wir allgemeine juristische Unterstützung der Fachreferate der Abteilung 3, der nachgeordneten Behörden, die Widerspruchs- und der Bußgeldverfahren und die Prozessführung bei den Gerichten. Weiterhin nehmen wir die Fachaufsicht der Oberen Jagdbehörde, des Aufforstungs- und des Grundstücksverkehrsrechts wahr. Seit 2021 ist der unabhängige Prüfdienst für Kontrollen von Förderverfahren mit EU-Mitteln bei uns angesiedelt.
Im Bereich Bildung kümmern wir uns um die Aus- und Fortbildung in den Berufen der Landwirtschaft sowie die Koordination und Förderung der Weiterbildung. Zudem nehmen wir die Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Fachschulen im Regierungsbezirk wahr, und beraten und fördern die Landfrauen- und Landjugendverbände.
Hier kümmern wir uns um:
- Grundsätzliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie weitere Rechtsangelegenheiten der Abteilung 3
- Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Landwirtschafts- und Veterinär- bzw. Lebensmittelüberwachungsbehörden
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten der Abteilung 3 und der nachgeordneten Dienststellen
- Aufstellung und Vollzug des Staatshaushaltsplanes bei der Abteilung 3 und den nachgeordneten Dienststellen
- Beratung und Aufsicht für Aufforstungsverfahren
- Beratung und Aufsicht der unteren Jagdbehörden
- Erteilung von Genehmigungen zum Aussetzen von Wild
- Entscheidung über Widersprüche in Jagdangelegenheiten
Aufsicht und Beratung von Landratsämter und Gerichtsverfahren zum Grundstücksverkehrs- und Landpachtrecht
Sofern nicht nachgeordnete Behörden zuständig sind.
- Zuständige Stelle für die Berufe Gärtner, Landwirt und Winzer im Regierungsbezirk Freiburg
- Landesweit zuständige Stelle für die Berufe Brenner und Fischwirt
- Verwaltung der Ausbildungsverhältnisse und Anerkennung von Ausbildungsbetrieben
- Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Durchführung von Meisterprüfungen
- Mitwirkung bei Ausbildung und Prüfung zum gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst
Beratung und Aufsicht über die landwirtschaftlichen Fachschulen
- Maßnahmen der ländlichen Weiterbildung (Richtlinien des Ministerium Ländlicher Raum zur Förderung der ländlichen Weiterbildung; Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung)
- Förderung der Landjugend nach dem Landesjugendplan
In den Abteilungen des Regierungspräsidiums Freiburg werden vielfältige Förderungen bearbeitet, die mit Mitteln der Europäischen Union ganz oder teilweise bezuschusst werden. Zu diesen zählen beispielsweise einzelbetriebliche Förderungen landwirtschaftlicher Betriebe, Förderungen der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, Förderungen nach der Landschaftspflegerichtlinie oder die Naturparkförderung. Nach den Vorgaben der Europäischen Union unterliegen diese Förderungen sogenannte Vor-Ort– und Expost-Kontrollen (Kontrolle der Einhaltung der Zweckbindung der Förderung). Die Kontrollquote wird nach Zufall und Risiko bestimmt. Eine Auszahlung an die Fördernehmer kann erst erfolgen, wenn die Kontrollen durchgeführt und positiv beschieden wurden. Der Prüfdienst des Regierungspräsidiums Freiburg im Referat 31 ist unabhängig von den für die Förderung zuständigen Stellen.