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Zubeseilung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kühmoos - Daxlanden, Bl. 4555

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Bei der beantragten Leitungsmaßnahme handelt es sich um eine Zubeseilung der Bl. 4555 Kühmoos – Daxlanden im Genehmigungsabschnitt 8 des Projekts „Netzverstärkung Bürstadt – Kühmoos“. Für diese Maßnahme wird ein weiterer 380-kV-Stromkreis auf den freien Platz des bestehenden Gestänges aufgelegt. Damit ist der Endausbau der Leitung erreicht. Darüber hinaus soll die Leitungseinführung auf der westlichen Seite der Umspannanlage Kühmoos umgebaut werden.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können ab dem 18. Juli 2025 auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 01. Oktober 2025 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.

Bekanntmachung (pdf)

Medienmitteilung (pdf)

Das ergänzende Verfahren im Überblick

Die Amprion GmbH plant den Umbau der Leitungseinführung auf der westlichen Seite der Umspannanlage Kühmoos. Dies führt zu Änderungen an der 380-kV-Leitung Kühmoos- Daxlanden der Amprion GmbH und der TransnetBW GmbH sowie der 380-kV-Leitung Kühmoos- Sierentz der TransnetBW GmbH. Zugleich soll die Leitung Kühmoos-Daxlanden auf einer Strecke von rund 1,1 Kilometern durch das Auflegen eines weiteren 380-kV-Stromkreises verstärkt werden. Die davon betroffene Leitung verläuft vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Rickenbach. Aufgrund umfangreicher Änderungen im Projekt hat das RP das ursprüngliche Verfahren auf Antrag des Vorhabenträgers eingestellt und neu eingeleitet. 

02.07.2025 Antrag auf Planfeststellung
18.07.2025 Anhörung der Gemeinde, Behörden, Verbände und Unternehmen
18.07. bis 01.09.2025 Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidiums 
(Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein)
01.10.2025 Ende der Einwendungsfrist

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