Anschluss Umspannwerk Kork, NetzeBW GmbH
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
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Das Regierungspräsidium Freiburg hat ein Planfeststellungsverfahren für die Leitungsanschlüsse des neuen Umspannwerks in Kehl-Kork (Ortenaukreis) durch den Netzbetreiber Netze BW GmbH eingeleitet.
Gegenstand des Vorhabens ist der Anschluss des neuen Umspannwerks Kork gemäß der Variante A des Erläuterungsberichts. Mehr Informationen hierzu finden Interessierte bei den Unterlagen zum Komplett-Download (Erläuterungsbericht, Seite 30 bis 32 und Übersichtslageplan).
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde 21. September 2023 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit von 09. November bis 22. November 2023 in Kehl zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Es ist vorgesehen, das neue Umspannwerk Kork von zwei Seiten über die Leitungsanlagen LA 1520 sowie LA 1470 anzuschließen (beide 110 Kilovolt). Dazu werden aus nordwestlicher Richtung für die LA 1520 die Masten 001 bis 013 gebaut. Zehn dieser Maste sind standortgleiche Ersatzbauten auf einer bestehenden Leitung.
Aus nordöstlicher Richtung wird das Umspannwerk über die LA 1470 angeschlossen, wozu vier Maste gebaut werden. Dabei ist ein Mast ein standortgleicher Ersatzbau.
Außerdem ist der Rückbau von zwei Masten und drei Spannfeldern einer bestehenden Leitungsanlage vom Vorhaben umfasst. Die drei Spannfelder werden nach der Umstrukturierung nicht mehr benötigt.
Der Vorhabenträger hat in Folge der Anhörung im April/Mai 2022 eine Planänderung in das Verfahren eingebracht. Hierzu wurden die davon Betroffenen nochmals angehört. Die Planänderung ist in den hier zum Download zur Verfügung stehenden Planunterlagen enthalten.
| 04.02.2022 | Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens |
| 26.04. bis 25.05.2022 | Auslegung der Planunterlagen |
| 26.04.2022 | Anhörung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange, der Verbände und Unternehmen |
| 08.06.2022 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
| Juli 2022 | Einbringen einer Planänderung durch den Vorhabenträger und Anhörung der Betroffenen |
| 21.09.2023 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |