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Umbau der Leitungseinführung an das Umspannwerk Eichstetten

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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​Die TransnetBW GmbH plant die Veränderung der Leitungsanschlüsse an das Umspannwerk Eichstetten. Dies ist eine Folge aus dem geplanten Erweiterung des Umspannwerks Eichstetten.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 07.10.2024 erlassen. Er ist gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 10.10. bis einschließlich 23.10.2024 hier eingestellt. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.
Einem Betroffenen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der gesetzlich vorgesehenen Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24 richtet.

Auf die elektronische Auslegung des Beschlusses wird bzw. wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 09.10.2024 in der Badischen Zeitung hingewiesen.

Planfestellungsbeschluss (pdf)

Pressemitteilung (pdf)

Bekanntmachung (pdf)

In Erledigung des Entscheidungsvorbehalts unter III. (Entscheidungsvorbehalt Wasserrecht) zum Planfeststellungsbeschluss vom 07.10.2024 ergeht folgende Ergänzung:

Bekanntmachung (pdf)

Planergänzungsbeschluss mit Anlagen:

Ergänzungsbeschluss (pdf)

Anlage 1 - Erläuterungsbericht zum Wasserhaltungskonzept (pdf)

Anlage 2 - Fundamentangaben inkl. betroffener Flurstücke (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die TransnetBW GmbH plant weiterhin die Veränderung der Leitungsanschlüsse an das Umspannwerk Eichstetten als Folge der Erweiterung des Umspannwerks Eichstetten. Es sollen nun nur noch zehn Maste neu gebaut werden. Drei Maste sollen verstärkt und vier Maste zurückgebaut werden. Eine wesentliche Änderung der Planung ist, dass die Höhen der geplanten Maste 230A und 255A von ca. 85 Meter auf ca. 63 Meter und 47 Meter verringert wurden. Nunmehr sind Pfahlgründungen geplant. Die Spannungsebene und Übertragungsleistung werden durch dieses Verfahren nicht verändert, dazu wird es ein gesondertes Planfeststellungsverfahren geben. Gegenstand dieses Vorhabens ist zudem eine mehrjährige, in Abschnitte unterteilte Bauphase, für die umfangreiche Freileitungsprovisorien errichtet werden müssen. Auch die Planung dieser provisorischen Stromkreise wurden geändert. Betroffen ist vor allem der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und durch einige für die Bauausführung benötigten Flächen auch der Landkreis Emmendingen. Weitere Angaben sind dem detaillierten Erläuterungsbericht und den Plänen zu entnehmen.

10.07.2020 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
30.11.2020 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
30.11.2020 bis 22.01.2021 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in den Rathäusern Eichstetten, Bahlingen und Teningen
05.02.2021 Ende der Einwendungsfrist
10.07. bis 09.08.2023 Auslegung der geänderten Planunterlagen in den Rathäusern von Eichstetten, Bahlingen und Teningen
23.08.2023 Ende der Einwendungsfrist
06.06.2024 Erörterungstermin 
07.10.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
10.10. - 23.10.2024 Digitale Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen

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