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Sicherung „Hang Seelenwald“ bei Triberg im Schwarzwald

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

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Die DB Netz AG plant auf der Strecke 4250 Triberg – St. Georgen die Sicherung eines Hanges im Streckenabschnitt „Seelenwald“ auf der Gemarkung Stadt Triberg im Ortsteil Gremmelsbach, Schwarzwald-Baar-Kreis. Zur Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit ist eine bauliche Sicherung des in Bewegung befindlichen Hangabschnittes erforderlich um die Befahrbarkeit des Streckenabschnitts und die sichere Nutzung für den Personen-, Regional- und Fernverkehr sowie für den Güterverkehr zu gewährleisten.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Am 14. April 2022 ist das Verfahren an das Eisenbahnbundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahnbundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.

Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Am Hang Seelenwald werden seit mehreren Jahren messtechnisch signifikante Verformungen im Trassenbereich und im Hang unterhalb der Bahnstrecke nachgewiesen. Der zu sichernde Hang befindet sich zwischen dem 2. und 3. Seelenwaldtunnel zwischen Bahn-km 59,417 und Bahn-km 59605 an der Strecke 4250 (Offenburg – Singen, „Schwarzwaldbahn“) zwischen den Betriebsstellen Bahnhof Triberg (km 56,0) und Üst Seelenwald (km 60,1).

Das beantragte Vorhaben der DB Netz AG beinhaltet, dass der Hang Seelenwald durch Verpressanker dauerhaft stabilisiert werden soll. Zur Abfangung und Ausbildung des regelwerkskonformen Streckenquerschnittes sowie darauf Gründungen von Oberleitungs- und Signalmasten werden Stützbauwerke (d.h. Randbalken und Randwegkonstruktion) hergestellt.

Weitere Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.

16.12.2020 Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
22.06.2021 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
22.06. bis 21.07.2021 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus Triberg
04.08.2021 Ende der Einwendungsfrist
23.11.2021 Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse wurde auf eine Erörterung verzichtet
14.04.2022 Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahnbundesamt

 

 

 

 

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