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Neubau der A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt (Abschnitt A 98.5)

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

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Geplant ist der Neubau der Hochrheinautobahn A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt (Abschnitt A 98.5). Der Autobahnabschnitt befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Rheinfelden und der Gemeinde Schwörstadt.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Zu dem Vorhaben hat vom 3. bis 9. April 2019 der Erörterungstermin stattgefunden. Aus diesem Termin haben sich Nacharbeiten ergeben, die vom Vorhabenträger noch durchzuführen sind. Zwischenzeitlich ist die Zuständigkeit für die Planung vom Regierungspräsidium Freiburg zunächst auf die Autobahn GmbH des Bundes und dann auf die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH) übergegangen. Diese wird die erforderlichen Nacharbeiten jetzt durchführen.

Sobald das Verfahren fortgesetzt werden kann, informieren wir auf dieser Internetseite und im Rahmen einer Pressemitteilung.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium Freiburg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau der Hochrheinautobahn A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt (Abschnitt A 98.5). Der Autobahnabschnitt befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Rheinfelden und der Gemeinde Schwörstadt. Er beginnt östlich der bereits genehmigten Anschlussstelle Rheinfelden-Karsau und wird von dort Richtung Osten auf dem Dinkelberg geführt. Er endet nördlich von Schwörstadt westlich des Wolfsgrabens. Die Weiterführung ab dem Wolfsgraben mit dem Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz ist Bestandteil eines derzeit in der Planung befindlichen weiteren Abschnitts der A 98. Um bereits jetzt die Möglichkeit der Fortsetzung sowohl als berg- als auch als talgeführte Trasse zu dokumentieren, enthalten die Planunterlagen hierzu eine Machbarkeitsstudie.

Teil des Vorhabens ist auch eine Park- und WC-Anlage, die nördlich von Schwörstadt beidseitig der Autobahn geplant ist. Mit der Maßnahme verbunden ist auch eine Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes im Bereich der Trasse.

Bestandteil des Vorhabens sind auch umfangreiche Maßnahmen zur Kompensation der durch den Bau und den späteren Verkehr verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese sind überwiegend auf in öffentlichem Eigentum stehenden Flächen vorgesehen, aber auch auf privaten Grundstücken. Die Maßnahmen, welche private Flächen betreffen, grenzen nicht nur unmittelbar an die Trasse an, sondern befinden sich auch in deren Umfeld und weiter entfernt. Betroffen sind hier die Gemarkungen von Minseln, Schwörstadt, Dossenbach, Wehr, Öflingen, Eichen, Schopfheim, Wiechs und Fahrnau. Weitere private Flächen sind auf Gemarkung Minseln im Bereich des ‚Mausloch' durch eine dort geplante Erdaushub-Deponie betroffen.

20.10.2017 Antrag auf Planfeststellung
13.11.2017 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
14.11. bis 13.12.2017 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in den Rathäusern von Rheinfelden, Schwörstadt, Wehr und Schopfheim (Einsichtnahme auch auf dieser Seite möglich) ​
09.02.2018 Ende der Einwendungsfrist
03.04. bis 09.04.2018 Erörterungstermin in Rheinfelden-Minseln
01.01.2021 Übergang der Planungszuständigkeit auf die Autobahn GmbH des Bundes
Sommer 2022 Übergang der Planungszuständigkeit auf die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH)

Aufgrund des Übergangs der Planung an die DEGES stehen aktuell keine Planunterlagen bereit. Die DEGES wird zu gegebener Zeit auf der ihrer Internetseite für das Projekt über den Planungsfortgang berichten.

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