Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Ausbau der Gasversorgungsleitung zwischen Schwarzach und Eckartsweier (Netzausbau TENP III)

Kontakt Tel. 1099

Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
E-Mail senden

Die Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH & Co. KG (TENP) plant auf dem Leitungsabschnitt zwischen der Verdichterstation Schwarzach (Regierungsbezirk Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Gemeinde Rheinmünster) und der Station Eckartsweier (Regierungsbezirk Freiburg, Landkreis Ortenaukreis, Gemeinde Willstätt) den Ausbau des bestehenden Leitungssystems durch die Errichtung einer Leitung auf einer Strecke von ca. 28,7 Kilometern.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 31.07.2023 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 08.08. bis 21.08.2023 in Willstätt, Kehl, Renchen, Achern, Oberkirch und Rheinau zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Medienmitteilung (pdf)

Bekanntmachung (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die als „TENP III“ bezeichnete Gasversorgungsleitung soll nahezu vollständig in der bestehenden Trasse der sogenannten „TENP I“ (Leitung Nr. 50, DN 900) errichtet werden.

Die zunächst noch im Regierungsbezirk Karlsruhe beginnende und ab der Stadt Rheinau im Weiteren im Regierungsbezirk Freiburg verlaufende Trasse der geplanten Leitung zeigt einen zunächst südlichen und später südwestlichen Verlauf und endet im Bereich der Station Eckartsweier im Ortenaukreis. Mit dem planfestzustellenden Vorhaben soll der Sicherheit der Versorgung der Allgemeinheit mit Erdgas Rechnung getragen werden, indem die 1970 errichtete und korrosionsbedingt außer Betrieb gesetzte Gasversorgungsleitung „TENP I“ ersetzt werden und somit die Verfügbarkeit der Transportleistung auf dem TENP-Leitungssystem weiterhin bedarfsgerecht sichergestellt werden soll.

Im Zuständigkeitsgebiet des Regierungsbezirks Freiburg verläuft die geplante Leitung mit einer Länge von rund 22 Kilometern durch die Gebiete der dem Ortenaukreis zugehörigen Städte Rheinau, Achern, Oberkirch, Renchen und Kehl sowie der Gemeinde Willstätt. Mit der Querung des Fünfheimburger Waldgrabens beginnt der Planfeststellungsabschnitt Freiburg. Die geplante Leitung verläuft zunächst östlich von Rheinbischofsheim, vorbei an Holzhausen, führt dann weiter westlich von Zierolshofen, hindurch zwischen Neumühl und Kork, quert dann die Kinzig, um anschließend nordwestlich von Eckartsweier zu enden.

Zum Ausgleich der durch das Planvorhaben verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sind auf der Gemarkung Hohnhurst („Riedschlag“) der Stadt Kehl, nordöstlich von Kittersburg und nahe der Hanauer Landstraße ökologische Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

22.02.2022 Antrag auf Planfeststellung
15.03. bis 20.04.2022 Auslegung der Planunterlagen
15.03.2022 Anhörung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange, der Verbände und Unternehmen
01.06.2022 Ende der Einwendungsfrist
03./04.04.2023 Anhörung zur Planänderung
31.07.2023 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
08. bis 21.08.2023 Auslegung des Planfeststelungsbeschlusses und der Planunterlagen
21.09.2023 Ende der Rechtsmittelfrist

 

 

 

 

Weitere Informationen