L 187 - Änderung des Geh- und Radwegs zwischen Gottenheim und March / Buchheim
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die Landesstraße 187 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald dient der Verbindung von Gottenheim nach March-Buchheim. Mit dieser Maßnahme wird eine letzte Lücke im Radwegnetz zwischen den Gemeinden Gottenheim und March - Buchheim geschlossen.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 26. Februar 2021 erlassen. Er lag gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 20. April bis zum 3. Mai 2021 zur Einsichtnahme aus.
Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.
Planfeststellungsbeschluss (pdf)
Medienmitteilung (pdf)
Bekanntmachung (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die Landesstraße 187 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald dient der Verbindung von Gottenheim nach March-Buchheim. Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle an die B 31a und der Dreisambrücke verfügt die L 187 über keinen parallel verlaufenden Geh- und Radweg. Dies soll durch die vorliegende Maßnahme geändert werden. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr zwischen der Anschlussstelle der L 187 an die B 31 Freiburg - Breisach und dem bestehenden Radweg im Bereich der Brücke über die Dreisam bei March - Buchheim. Mit dieser Maßnahme wird eine letzte Lücke im Radwegnetz zwischen den Gemeinden Gottenheim und March - Buchheim geschlossen.
Die vorliegende Maßnahme beginnt unmittelbar am bestehenden Wirtschaftsweg (von Gottenheim herkommend) an der L 187 nördlich der Unterführung im Zuge der Eisenbahnstrecke 4310 (Breisacher Bahn) unter der hier neu gebauten B 31 West. Der Neubau des Geh- und Radweges endet im Bereich der Parkplatzzufahrt westlich der Dreisam, wo der vorhandene Geh- und Radweg beginnt und in der Folge über die Dreisam in Richtung March - Buchheim fuhrt.
| 05.12.2018 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
| 02.07.2019 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
| 02.07. bis 15.08.2019 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus March (Herunterladen auch auf dieser Internetseite möglich) |
| 26.02.2021 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |