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Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn

Planfeststellungsabschnitt 2: Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

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Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.
Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Am 22. Dezember 2023 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Dieser wurde am 06. Dezember 2024 durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Nach dessen Bestandskraft erfolgen die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung und weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut beantragt. Diese Strecke ist ein Teil der Ausbau- und Elektrifizierungsstrecke Basel Badischer Bf - Erzingen (Baden). Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der PfA 2 liegt vollständig im Landkreis Lörrach und hat eine Länge von rund 23 Kilometern.

In diesem Verfahren sind die Gemeinden Grenzach-Whylen und Schwörstadt und die Stadt Rheinfelden betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind der Neubau der Oberleitungsanlage entlang der gesamten Strecke und der Neubau des Haltepunktes Rheinfelden-Warmbach. Die im Verlauf der Strecke liegenden Stationen werden umgebaut. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Zur Verringerung von Erschütterungsimmissionen werden in den Ortschaften Grenzach, Wyhlen, Herten, Rheinfelden und Schwörstadt besohlte Schwellen eingebaut.

28.09.2021 bis 27.10.2021 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt;
28.09.2021 bis 03.11.2021 in Rheinfelden
29.11.2021 Ende der Einwendungsfrist in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt
06.12.2021 Ende der Einwendungsfrist in Rheinfelden
09.11.2022 Erörterungstermin in Grenzach-Wyhlen
22.12.2023 Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt
06.12.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahn-Bundesamt

 

 

 

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