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Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Wutach in Lauchringen

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

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Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Wutach bei Lauchringen.  Ziel des Vorhabens ist ein Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Wutach zur Sicherstellung des uneingeschränkten Eisenbahnverkehrs der Hochrheinbahn. Die Restnutzungsdauer der bestehenden Eisenbahnüberführung ist im Jahr 2024 erreicht.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Am 20. September 2022 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die DB Netz AG plant den Abbruch und einen Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Wutach. Hier überquert die Eisenbahnstrecke Basel - Konstanz östlich des Bahnhofs Lauchringen den Fluss Wutach im Gebiet der Gemeinde Lauchringen (Landkreis Waldshut).

Im Bereich des Vorhabens verläuft die Strecke in Dammlage, ist eingleisig und nicht elektrifiziert. Die Planung sieht die Neuerrichtung der Eisenbahnüberführung als eingleisiges Brückenbauwerk mit Einfeldträger in Form eines Stabbogens vor, das die beiden Uferbegleitstraßen Wutachstraße und Mühleweg sowie den Fluss überspannt. Die Bogenbrücke wird zunächst in Seitenlage hergestellt und während einer Vollsperrung der Eisenbahnstrecke in die Endlage eingeschoben. Im Übrigen wird die Errichtung der neuen Eisenbahnüberführung bei weitgehender Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs durch den Einbau einer Hilfsbrückenkette ermöglicht werden.

Die beiden Uferbegleitstraßen bleiben unverändert. Durch den Entfall der massiven Trennpfeiler sowie der engen Gewölbe tritt eine allgemeine Verbesserung der derzeit beengten Situation ein.
Es ist geplant, Flächen in Privateigentum und öffentliche Verkehrsflächen der Gemeinde Lauchringen vorübergehend zum Teil bauzeitlich zu beanspruchen, zum Teil dingliche Sicherungen vorzunehmen.

Weitere Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.

28.07.2020 Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
16.03.2021 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
16.03. bis 20.04.2021 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Bürgermeisteramt Lauchringen
04.05.2021 Ende der Einwendungsfrist
Nach Auswertung der Anhörungsergebönisse wurde auf eine Erörterung verzichtet.
20.09.2022 Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt

 

 

 

 

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