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Erneuerung der Eisenbahnüberführung Kalkackerweg und Hartkirchweg in Freiburg-St. Georgen

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

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Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Kalkackerweg und Hartkirchweg in Freiburg St. Georgen.

Ziel ist es, die vollständige Erneuerung der beiden Eisenbahnüberführungen um den sicheren Eisenbahnverkehr aufrechtzuerhalten. Beide Überführungen haben ihre technische Nutzungsdauer erreicht und sind in einem schlechten Zustand.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Am 19. Januar 2024 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die DB Netz AG plant die vollständige Erneuerung der Eisenbahnüberführung, die bei Bahn-Kilometer 9,078 den Kalkackerweg und bei Bahn-Kilometer 9,200 den Hartkirchweg in St. Georgen, Freiburg Breisgau überqueren.
Beide Eisenbahnüberführungen liegen südlich der Bundesstraße B 3, auf der Strecke der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 4312 Gundelfingen - Leutersberg, die Freiburg Br. im Westen umfährt.

Die Strecke wurde 1905 für den Güterverkehr gebaut und verläuft innerstädtisch auf einem Bahndamm in einer dicht besiedelten Umgebung. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.

Es ist geplant, beide Eisenbahnüberführungen als Stahlbetonhalbrahmen mit gleisparallelen Flügeln auf Flachgründungen zu errichten. Die Stützwände zu den Straßen werden neu gebaut und an die neuen Brücken angebunden. Für die Dauer der Bauphase werden die Lärmwände im Bereich der Eisenbahnüberführung zurückgebaut.

Bestandteil der Planung sind auch landschaftspflegerische Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen und bauzeitliche Inanspruchnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind Flurstücke betroffen, die nicht unmittelbar an die Trasse grenzen.

17.03.2021 Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
26.10.2021 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
26.10.-
25.11.2021

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Freiburg i. Br.

Nähere Informationen zur Auslegung können den jeweiligen Bekanntmachungen entnommen werden.

09.12.2021 Ende der Einwendungsfrist
25.09.2023 Beschränkte Anhörung zur Planänderung
19.01.2024 Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt

 

 

 

 

Weitere Informationen