Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage in Aldingen
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die DB Netz AG plant in Aldingen die Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) der Bahnstrecke 4600 Plochingen – Immendingen bei Bahn-Kilometer 134,095 im Kreuzungsbereich der Bahnlinie mit der Spaichinger Straße.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
In Folge des Anhörungsverfahrens hat die DB Netz AG die bisherige Planung aufgegeben und plant die Sicherung der Bahnüberführungssicherungsanlage Aldingen neu. Für die neue Planung muss nach derzeitigem Kenntnisstand kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die DB Netz AG plant in Aldingen die Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) der Bahnstrecke 4600 Plochingen – Immendingen bei Bahn-Kilometer 134,095 im Kreuzungsbereich der Bahnlinie mit der Spaichinger Straße. Altersbedingt wird die technische Sicherung des Bahnübergangs Aldingen durch eine automatische Lichtzeichenanlage ersetzt. Aufgrund der Gefahr eines Rückstaus des Verkehrs auf dem Bahnübergang in Richtung Rottweiler Straße soll gleichzeitig die Verkehrsführung geändert werden. Aus Richtung Rottweiler Straße wird die Spaichinger Straße zu einer Einbahnstraße ausgebildet. Fuß- und Radverkehr über den Bahnübergang bleibt wie bisher in beide Richtungen möglich. Weitere Einzelheiten können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.
13.03.2020 | Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung |
23.07.2020 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
23.07. bis 02.09.2020 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Baumt Aldingen Herunterladen auch auf dieser Seite möglich - siehe unten) |
16.09.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
15.01.2021 | Auswertung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens |
23.06.2021 | Ergänzende Sachverhaltserkundung infolge des Anhörungsverfahrens |
01.02.2022
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Rücknahme des Antrags auf Panfeststellung beim Eisenbahnbundesamt. Ende des Planfeststellungsverfahrens. Ende des Anhörungsverfahrens. |