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Neu- und Ausbau der B 33 Allensbach/West bis Konstanz (Landeplatz)

Abschnitt F, Planänderung im Bereich des Bahnhofs Reichenau

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Der vorliegende Feststellungsentwurf beinhaltet den Abschnitt F – Bahnhofsvorplatz Reichenau. Im Zuge der Baumaßnahme soll der Bereich der Kindlebildstraße (ehe-mals L 221) rund um den Bahnhof Reichenau sowie um den Bahnübergang erneuert und umgestaltet werden. Geplant ist eine neue Führung des Bodenseeradweges so-wie ein zentraler Busbahnhof im Bahnhofsbereich.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können ab dem 29. Oktober 2025 auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 18. Dezember 2025 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.

Bekanntmachung

Medienmitteilung

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Vorhaben sieht den Knotenpunkt nördlich der Bahnlinie als abknickende Vorfahrt Richtung Reichenau-Waldsiedlung vor. Die dezentralen Bushaltestellen (Provisorien) in dem Gebiet entfallen. Stattdessen wird südlich der Bahnlinie ein zentraler Busbahnhof geschaffen, der über drei Haltestellen verfügt. 
Ein Linksabbiegen von der Kindelbildstraße bzw. Bahnübergang kommend in die Straße „Am Wollmatinger Ried“ wird künftig aufgrund der einzuhaltenden Räumstrecke des Bahnübergangs nicht mehr gestattet sein. 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Bodenseeradweg die Bahnlinie nicht mehr auf dem Bahnübergang der Kindlebildstraße queren, sondern ca. 25 Meter westlich davon mit einem separaten Bahnübergang nur für Radfahrer und Fußgänger. Zudem ist ca. 10 Meter östlich des Bahnübergangs Kindlebildstraße eine weitere Querung der Bahnlinie mit einem Geh- und Radweg vorgesehen.
Die im Jahr 2017 beantragte Planung für den Bereich des Bahnhofs Reichenau, welche eine andere Verkehrsführung für Busse und Radfahrer vorsah, ist mit dem neuen Antrag gegenstandslos geworden.

17.10.2025 Antrag auf Planfeststellung
29.10.2025 Anhörung
29.10. bis 04.12.2025 Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidums 
(Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein)
18.12.2025 Ende der Einwendungsfrist

Weitere Informationen