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Vorhaben 23 des Bundesbedarfsplangesetzes, Abschnitt 2: Mainwangen – Talheim mit Anschluss Beuren

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1096
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Die Trasse verläuft von der Gemarkung Mainwangen bis zur Gemarkung Talheim von Ost nach West. Außerdem wird das Umspannwerk Beuren mit einer Stichleitung „Anschluss Beuren“ von Norden parallel zur Bundesautobahn 81 angebunden.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können ab dem 23. September 2025 auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 05. November 2025 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.

Bekanntmachung 

Medienmitteilung 

Das ergänzende Verfahren im Überblick

Das Vorhaben ist Bestandteil der Netzverstärkungsmaßnahme „Höchstspannungsleitung Herbertingen – Waldshut-Tiengen – Waldshut-Tiengen/ Weilheim mit Abzweig Pfullendorf/ Wald und Abzweig Beuren; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ bzw. Vorhaben Hochrhein, welches wiederum als Vorhaben Nr. 23 Teil des Bundesbedarfsplans ist. Das Gesamtvorhaben wurde in vier Hauptabschnitte unterteilt. Gegenstand des nun eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens ist der zweite Abschnitt „Mainwangen – Talheim mit Anschluss Beuren“. Die Trasse verläuft von der Gemarkung Mainwangen bis zur Gemarkung Talheim von Ost nach West. Außerdem wird das Umspannwerk Beuren mit einer Stichleitung „Anschluss Beuren“ von Norden parallel zur Bundesautobahn 81 angebunden. Die Gesamtlänge der Leitungsanlage beträgt circa 45 km und verläuft vollständig im Landkreis Konstanz. Im Einzelnen soll die neu zu errichtende Leitungsanlage zwischen Mainwangen im Osten bis nach Talheim (Tengen) im Westen überwiegend als Ersatzneubau parallel zu den Bestandsleistungen verlaufen. Nach Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens werden die Bestandsleitungsanlagen zurückgebaut.

Die Gemeinden Sauldorf, Landkreis Sigmaringen und Blumberg, Schwarzwald-Baar-Kreis sind durch Bauflächen in Bezug auf den angrenzenden Abschnitt betroffen. Die Gemeinden Aach, Landkreis Konstanz und Emmingen-Liptingen, Landkreis Tuttlingen sind durch temporäre Bauflächen des Genehmigungsabschnittes betroffen.

Bestandteil der Planung ist schließlich auch die Durchführung von ökologischen Kompensationsmaßnahmen, mit denen die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe ausgeglichen bzw. ersetzt werden sollen. Hiervon betroffen sind die Gemeinden Donaueschingen und Blumberg, jeweils Schwarzwald-Baar-Kreis sowie Leibertingen und Sigmaringen, jeweils Landkreis Sigmaringen.

30.06.2025 Antrag auf Planfeststellung
23.09.2025 Anhörung der Gemeinde, Behörden, Verbände und Unternehmen
23.09. bis 22.10.2025 Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidiums 
(Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein)
05.11.2025 Ende der Einwendungsfrist

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