110-kV-Leitung Wollmatingen - Ergatshausen, Verkabelung und Abbau der Freileitung
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die Stadtwerke Konstanz planen die Erdverkabelung ihrer bestehenden 110-kV-Freileitung Wollmatingen - Ergatshausen.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Die gesetzliche Auslegungsfrist der Planunterlagen zu dem Vorhaben endete am 31. Juli 2024 (Auslegungsfrist). Auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist bleibt eine Einsichtnahme hier möglich. Darüber hinaus können die Planunterlagen auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene hatten bis einschließlich 14. August 2024 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der folgende Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.
Der Vorhabenträger hat auf das Anhörungsergebnis hin im September 2025 eine Planänderung ins Verfahren eingebracht. Die Unterlagen zur Planänderung können unter dem Reiter „Planunterlagen“ gesondert heruntergeladen werden.
Bekanntmachung Konstanz (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die Stadtwerke Konstanz planen die Erdverkabelung ihrer bestehenden 110-kV-Freileitung Wollmatingen - Ergatshausen, welche für die Stromversorgung der Gesamtstadt Konstanz eine übergeordnete Rolle einnimmt. Die bestehende Freileitung verläuft vom Umspannwerk Wollmatingen über größtenteils Acker- und Grünlandflächen nördlich von Wollmatingen bis an den Stadtrand Fürstenberg, am Pfeiferhölzle. Dort steht ein sogenannter Kabelendmast, von dem aus die Leitung heute schon als Erdkabel ins Stadtgebiet zu den Umspannwerken Ergatshausen und Weiherhof weiterführt.
Es ist geplant, die bestehende Freileitung, bestehend aus insgesamt 19 Stahlgittermasten, vollständig abzubauen und auf einer Gesamtlänge von rund 5,5 km als Erdkabel neu zu errichten. Der Trassenverlauf des Erdkabels orientiert sich dabei am bestehenden Trassenverlauf der Freileitung sowie weitestgehend am bestehenden Straßen- und Wegenetz.
| 19.04.2024 | Antrag auf Planfeststellung |
| 01.07.2024 | Anhörung |
| 01.07. bis 31.07.2024 | digitale Einsichtnahmemöglichkeit |
| 14.08.2024 | Ende der Einwendungsfrist |
| 18.09.2025 | 1. Planänderung eingereicht |