Zusammenlegung dreier 110-kV-Freileitungen im Zusammenhang mit dem neuen Stadtteil Dietenbach
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Zur Baufeldfreimachung des Stadtteils Dietenbach sollen drei Hochspannungsfreileitungen, die sich innerhalb des Baufeldes befinden, verlegt und zu einer Gemeinschaftsleitung zusammengefasst werden.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 21. Dezember 2023 erlassen. Er ist gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25. Januar bis einschließlich 07. Februar 2024 hier eingestellt. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.
Einem Betroffenen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der gesetzlich vorgesehenen Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24 richtet.
Auf die elektronische Auslegung des Beschlusses wird bzw. wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 24. Januar 2024 in der Badischen Zeitung hingewiesen.
Planfeststellungsbeschluss (pdf)
Bekanntmachungstext (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Bei den drei oben genannten Hochspannungsleitungen handelt es sich um um eine Bahnstromleitung der DB Energie von Freiburg nach Appenweier und zwei 110-kV-Freileitungen der Netze BW GmbH von Eichstetten nach Freiburg Ferdinand-Weiß-Straße bzw. den Anschluss Freiburg Rankackerweg. Diese Leitungen sollen auf einer Länge von 2,4 Kilometer auf ein Gemeinschaftsgestänge verlegt werden. Betroffen sind die Gebiete der Stadt Freiburg und der Gemeinde Umkirch.
| 21.11.2022 | Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und Unternehmen |
| 21.11. bis 20.12.2022 | Auslegung der Planunterlagen bei der Stadt Freiburg |
| 21.12.2023 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
| 24.01.2024 | Bekanntmachung der elektronischen Auslegung in der Badischen Zeitung |
| 25.01. - inkl. 07.02.2024 | Elektronische Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen auf dieser Homepage |