Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

B 3 - Bahnbrücke Schallstadt

Kontakt Tel. 1099

Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
E-Mail senden

Die vorgesehene Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen den Ersatzneubau der Bahnbrücke und den Umbau des im Norden angrenzenden bestehenden Knotenpunktes in Schallstadt.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde 20. Juli 2021 erlassen.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die vorgesehene Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen den Ersatzneubau der Bahnbrücke und den Umbau des im Norden angrenzenden bestehenden Knotenpunktes. Südlich der neuen Brücke soll der Umbau der Fahrbahn bis zum Ortseingang erfolgen, wo ein Aufstellbereich für Linksabbieger eingerichtet wird, der durch eine gegenüberliegende Mittelinsel geschützt wird.

Mit Anpassungsbereichen sowohl an der Bundesstraße wie auch an der Kreisstraße und an der Ortsstraße umfasst der umzubauende Abschnitt eine Länge von rund 200 Metern. Die bestehenden Straßen sollen wieder angeschlossen werden. Lediglich der untergeordnete, einmündende Anliegerweg (nördlich der Hauptverkehrsstraße) wird zukünftig indirekt (über das bestehende Wegenetz) an die Lindenstraße angeschlossen, so dass der künftige Knotenpunkt aus insgesamt vier Anschlüssen (vorher: fünf) besteht.

28.04.2020 ​Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
27.07.2020 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
27.07. bis 14.09.2020 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus Schallstadt
28.09.2020 Ende der Einwendungsfrist
20.07.2021 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
(Externer Link:Pressemitteilung)
10.08. bis
23.08.2021
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der dazugehörigen Planunterlagen im Rathaus Schallstadt (Herunterladen unter dem Reiter "Planunterlagen" möglich)
23.09.2021 Ende der Klagefrist

Weitere Informationen