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PfA 8.2 Freiburg - Schallstadt
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 Freiburg - Schallstadt.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren abgeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren wird jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt fortgeführt.
Dieses ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.
Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 Freiburg - Schallstadt hat eine Länge von ca. 17 Kilometer und erstreckt sich entlang der Bundesautobahn 5 (BAB 5) von der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg im Norden bis zur Gemeindegrenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen im Süden. Bestandteil der Planung ist auch der ca. 2.200 Meter lange Mengener Tunnel.
Der Planfeststellungsabschnitt umfasst den südlichen Bündelungsabschnitt mit der BAB 5. Im Norden schließt der PfA 8.1 mit der weiteren Streckenführung entlang der BAB 5 an, im Süden der in Tieflage verlaufende PfA 8.3 Bad Krozingen. Die Strecke im PfA 8.2 ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert.
Der Verlauf der Trasse im Abschnitt 8.2 ist nahezu vollständig durch die Bündelung mit der BAB 5 und die in diesem Bereich vorhandenen Zwangspunkte bestimmt. Die Höhenlage der Neubaustrecke entspricht weitgehend dem Bestand der BAB 5, kann aber im Bereich kreuzender Verkehrswege und Gewässer aufgrund unterschiedlicher Höhen bzw. Aufbaustärken voneinander abweichen.
Die Planung der DB sieht eine Vielzahl an Überführungen über Oberflächengewässer und querende Straßen und Wege vor, was zu Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich hinaus führt. Hervorzuheben sind die Querung der Autobahnanschlussstellen Freiburg-Nord, Freiburg-Mitte und Freiburg-Süd sowie die Überführung der Breisacher Bahn.
Bestandteil der Planung sind neben den Eisenbahnbaumaßnahmen auch die teilweise Umgestaltung des betroffenen Wegenetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke bzw. im Bereich querender Straßen. Ersatzmaßnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse grenzen, sowie Grundstücke weiterer Gemeinden bzw. Gemarkungen betroffen.
Als aktive Schallschutzmaßnahme werden im PfA 8.2 sowohl Schallschutzwände als auch Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen.
Auf der Ostseite der Strecke sind an folgenden Orten Schallschutzwände geplant: Tunisee, Gewerbegebiet Hochdorf, Landwasser, Lehen, Mundenhof, Mooswald (südlich der Kreisstraße 9853 Weingarten – Opfingen, „Opfinger Straße“) und Mengen. Westlich der Neubaustrecke sind Schallschutzwände im Bereich von Holzhausen/Benzhausen, Hochdorf, Forellenhof/Umkirch, Tiengen und Munzingen vorgesehen. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 Metern errichtet werden.
Schallschutzgalerien sind geplant auf Höhe der Ortslagen Benzhausen, Hochdorf und im Bereich des Mundenhofs.
Weiteren Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.
29.04.2020 | Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung |
29.05.2020 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
29.05.- 10.07.2020 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Freiburg, March, Umkirch und Schallstadt |
28.08.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
09.02. - 09.03.2022 | Im Rahmen der Online-Konsultation stehen Informationen auf einer passwortgeschützten Plattform im Internet zur Verfügung |
15.03.2022 | Ende der Äußerungsfrist |
21.12.2023 | Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt |
An dieser Stelle waren von Beginn der Auslegung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist am 15. März 2022 die ausgelegten Planunterlagen einsehbar. Informationen zum Vorhaben können jetzt dem Internetauftritt der Deutschen Bahn zum Projekt „Ausbau und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel“ entnommen werden.