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Achertalbahn (Strecke Achern – Ottenhöfen)

Technische Sicherung des Bahnübergangs Oberachern „Am Acherrain“; Aufhebung von Bahnübergängen zwischen Achern und Oberachern; Neuordnung des Wegenetzes

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Die SWEG Schienenwege GmbH plant auf der Achertalbahn, die die Gemeinden Achern und Ottenhöfen im Schwarzwald verbindet, auf dem Streckenabschnitt Bahnübergang „Am Acherrain“ und dem Bahnübergang „Oberkirchstraße“, die technische Sicherung des Bahnübergang Oberachern „Am Acherrain“ und die Aufhebung von drei technisch nicht gesicherten Bahnübergängen.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 10.04.2025 erlassen. Er kann hier gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie das Hinweisblatt mit dem geänderten Planumgriff. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der hier ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.

Hinweis: Einschränkung beachten - Planumgriff geändert (pdf)

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Medienmitteilung (pdf)

Bekanntmachung (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die SWEG Schienenwege GmbH plant auf der Achertalbahn, die die Gemeinden Achern und Ottenhöfen im Schwarzwald verbindet, auf dem Streckenabschnitt Bahnübergang „Am Acherrain“ und dem Bahnübergang „Oberkirchstraße“, die technische Sicherung des Bahnübergang Oberachern „Am Acherrain“ und die Aufhebung der technisch nicht gesicherten Bahnübergang „Feldweg Oberachern 2“, „Feldweg Oberachern 3“ und „Bölgenweg“.

Ziel ist es, die Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs in dem Bereich des Vorhabens technisch zu sichern. Um die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke sicherzustellen, die bislang über die drei zu schließenden Bahnübergänge erreicht werden, muss das Wegenetz, das bisher durch die ungesicherten Bahnübergangs besteht, neu geordnet werden.

Wesentliche bauliche Maßnahmen des Vorhabens sind:

  • Technische Sicherung des Bahnübergangs „Am Acherrain“ mit Halbschranken, Lichtzeichen und einer akustischen Warnanlage.
  • Umbau des Wirtschaftsweges „Am Acherrain“ gem. BÜV-NE; Verbreiterung des Wirtschaftsweges nordöstlich der Bahntrasse und Neutrassierung des Wirtschaftsweges südwestlich des Bahnübergangs Bölgenweg, durch die eine Wegeverbindung zwischen dem Bahnübergang Bölgenweg und dem Wirtschaftsweg Fautenbacherweg angelegt wird.

Ebenfalls Bestandteil der Planung sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen, bauzeitliche Inanspruchnahmen und die Neutrassierung eines Verbindungsweges sind auch in Bereichen vorgesehen, die nicht unmittelbar an die Schienentrasse angrenzen. Damit sind Flurstücke betroffen, die nicht unmittelbar an die Trasse grenzen.

23.03.2024 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
28.06.2022 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
28.06. bis 27.07.2022 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Achern
10.08.2022 Ende der Einwendungsfrist
17.12.2024 Erörterungstermin im Bürgersaal Achern
10.04.2025 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
12.05. bis einschließlich 26.05.2025 Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen im Technischen Rathaus der Stadt Achern

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