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Notfallschutz: Fragen & Antworten

Auf dieser Internetseite haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Notfallschutz gebündet. Diese Fragen beinhalten für unseren Regierungsbezirk insbesondere Notfallschutz im Hinblick auf die grenznahen Kernkraftwerke Fessenheim, Beznau und Leibstadt.

Zuständigkeiten im Notfallschutz

Als Regierungspräsidium Freiburg sind wir als höhere Katastrophenschutzbehörde gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zuständig (Notfallschutzplanungen/ spezifische Maßnahmenplanung zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines Reaktorunfalls).

Wir üben keine Aufsichtsfunktion über ausländische Kernkraftwerke aus. Demnach haben wir keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit im Hinblick auf die Behebung technischer Defizite der ausländischen Kernkraftwerke.

Für die Richtigkeit der Informationen sowie Meldungen sind inhaltlich allein die Betreiber bzw. die nationalen Aufsichtsbehörden verantwortlich.

Die Stadt Freiburg und die Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg sind grundsätzlich für den Katastrophenschutz auf ihrem Gebiet zuständig. Im Fall eines kerntechnischen Unfalls liegt die Kompetenz allerdings federführend beim Regierungspräsidium Freiburg. Die Stadt Freiburg und die Landkreise haben für diesen Fall auf Grundlage des Katastropheneinsatzplanes des Regierungspräsidiums eine so genannte „Anschlussplanung“ zu erstellen. Darunter versteht man eine lokale Detailplanung für das Stadt- bzw. Kreisgebiet. Die Stadt und die Landkreise haben im Ereignisfall den Anordnungen des Regierungspräsidiums zu folgen und die beschlossenen Notfallschutzmaßnahmen umzusetzen.

Dem Umweltministerium obliegt keine originäre Zuständigkeit nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz, es übt jedoch die Aufsichtsfunktion über die inländischen Kernkraftwerke aus.

Weitere Informationen

Internetseite des baden-württembergischen Umweltministeriums

Die ASN ist die Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit der französischen Kernkraftwerke, u.a. für das Kernkraftwerk Fessenheim.

Weitere Informationen

ASN (Autorité de Sureté Nucléaire)

Das ENSI ist die Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke, u.a. für die Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt.

Weitere Informationen

ENSI (Eidgenössisches Sicherheitsinspektorat)

Ansprechpartnerinnen und -partner im Bereich Notfallschutz

Gerne können Sie sich für Fragen zum Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen an unser Referat für Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst wenden.

Referat 16
Referat Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
Telefonnummer:0761 208-0
E-Mail:Referat16@rpf.bwl.de

Informationen zu grenznahen kerntechnischen Anlagen finden Sie unter anderem beim Umweltministerium, bei den landeseigenen Aufsichtsbehörden und bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Weitere Informationen


Externer Link:UMBW (Umweltministerium Baden-Württemberg)
Externer Link:ASN (Autorité de sûreté nucléaire)
Externer Link:ENSI (Eidgenössisches Sicherheitsinspektorat)
Externer Link:Messnetz LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg)

Meldungen von Ereignissen in den grenznahen Kernkraftwerken

Grundlage für eine Meldepflicht sind die Informationsvereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweiz sowie Deutschland und Frankreich.

Meldepflichtig sind Vorkommnisse, soweit sie sicherheitsrelevante Auswirkungen für die Bevölkerung befürchten lassen bzw. von außen wahrnehmbar sind, die Auslösung des internen konventionellen Einsatzplans erfordern, Abschaltungen von mehr als 24 Stunden Dauer, sowie Ereignisse, die ab INES-Stufe 1 („Störung“) klassifiziert werden.

Regelmäßig werden auch Ereignisse, die in INES-Stufe 0 klassifiziert wurden („Ereignisse ohne sicherheitsrelevante Auswirkungen“) trotz fehlender Meldeverpflichtung an das Regierungspräsidium Freiburg gemeldet, um die deutsche Seite über sonstige Vorkommnisse zu informieren. 

Leistungsschwankungen in den Produktionseinheiten fallen nicht unter die Informationsvereinbarungen, so dass das Regierungspräsidium hierüber keine Informationen erhält.

Die entsprechenden bilateralen Vereinbarungen sehen vor, dass Ereignisse unverzüglich und binnen kürzester Zeit an das Regierungspräsidium Freiburg zu melden sind. Das Regierungspräsidium wird zeitgleich mit den ausländischen Behörden informiert.

Die Entgegennahme von Meldungen erfolgt seitens des Polizeipräsidiums Freiburg als zentrale Meldestelle des Regierungspräsidiums Freiburg. Das Polizeipräsidium leitet sämtliche Meldungen an das Regierungspräsidium Freiburg weiter. Um die ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten und die Einsatzfähigkeit im Notfall zu steigern, hat das Regierungspräsidium Freiburg eine förmliche Rufbereitschaft eingeführt, sodass die Entgegennahme von Meldungen auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit gewährleistet ist.

Meldungen aus dem Ausland werden an das Polizeipräsidium Freiburg gesteuert. Dieses informiert das Regierungspräsidium Freiburg, welches wiederum die Meldungen ggf. übersetzt und an die betroffenen Landratsämter/Stadt Freiburg und Behörden weitersteuert. Diese informieren schließlich die betroffenen Gemeinden.

Bei Unklarheiten, Nachfragen oder Bedarf nach Informationen holt das Regierungspräsidium Freiburg bei den Betreibern selbst, der Präfektur Haut-Rhin, der ASN (französische Aufsichtsbehörde), der CLIS (französische lokale Überwachungs- und Informationskommission für das Kernkraftwerk Fessenheim), der NAZ (Nationale Alarmzentrale der Schweiz) oder dem ENSI (Eidgenössisches Sicherheitsinspektorat) weitere Informationen ein.

Für das KKW Fessenheim werden zudem in jeder CLIS-Sitzung alle Ereignisse nochmals durch die EDF (Kernkraftwerksbetreiber) und die ASN dargestellt; eine vertiefende Diskussion mit Kernkraftwerksgegnern, Umweltschutzorganisationen und Behörden hierzu ist regelmäßig der Fall.

Schließlich finden zwischen den deutschen und schweizerischen Behörden sowie den deutschen und französischen Behörden jährliche Treffen statt, um Meldungen und Meldewege zu evaluieren und Verbesserungen der Meldewege zu erreichen.

Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim in Frankreich

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat sich stets in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg aufgrund sicherheitstechnischer Defizite mit sehr großem Nachdruck für eine zeitnahe Abschaltung und Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim eingesetzt. Diese unermüdliche politische Arbeit hat sich ausgezahlt. Der Reaktorblock Nr. 1 wurde am 22. Februar 2020 endgültig stillgelegt, die Stilllegung von Reaktorblock Nr. 2 erfolgte am 29.06.2020. Nach der Stilllegung der beiden Reaktoren wurden die Brennelemente sukzessive bis Ende August 2022 aus den Reaktoren und den Abklingbecken entfernt und nach La Hague (Normandie) abtransportiert. Laut Betreiber wurde hiermit rund 99% der Radioaktivität am Standort Fessenheim entfernt. Die Rückbaugenehmigung zum Abbruch des Werkes, speziell des nuklearen Teils, ist aktuell noch nicht erteilt.

Zurzeit befindet sich das Werk in der sog. „Vor-Rückbauphase“. Juristisch gesehen ist das ehemalige KKW Fessenheim nach französischem Recht nach wie vor eine „INB“ (Installation Nucléaire de Base), also eine kerntechnische Anlage, die weiterhin einer behördlichen Überwachung bedarf. Diese Phase bedeutet außerdem, dass das Kernkraftwerk technisch und administrativ auf den eigentlichen Abbau, d. h. den Rückbau der beiden Reaktoren, vorbereitet wird.

Mit dem Inkrafttreten der Rückbaugenehmigung ist voraussichtlich nicht vor 2026 zu rechnen. Der vollständige Rückbau des Kernkraftwerkes soll im Jahr 2040 abgeschlossen sein.

Information und Warnung der Bevölkerung

Die Warnung der Bevölkerung in einer Gefahrensituation erfolgt, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, mit folgenden Warnmitteln:

Sirenen

Ein auf und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer ist als Signal für Sie besonders wichtig. Dieses Signal bedeutet „Rundfunk einschalten und auf Durchsagen achten“. 

Warndurchsagen über Lautsprecherfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr

Zur Unterstützung der Informationen über Rundfunk oder zur örtlich eng begrenzten Warnung können Lautsprecherfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr eingesetzt werden.

Informationen über Rundfunk, Fernsehen und Videotext

Die Rundfunkdurchsagen erfolgen über die Sender, auf denen Sie auch Verkehrsdurchsagen empfangen können. Die Durchsagen werden der aktuellen Situation angepasst und wiederholt. Lassen Sie ihr Radio deshalb auf Empfang, auch wenn Sie nicht direkt Warnmeldungen hören. Zusätzlich können Sie diese Informationen auch über Videotext abrufen. Schalten Sie dazu Ihr Fernsehgerät auf das Fernsehprogramm des SWR und wählen Sie dann die Videotextseiten 196ff. Dabei sind Sie nicht wie bei den Rundfunkdurchsagen an bestimmte Zeiten gebunden.

Warn App NINA

Über die Warn App „NINA“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden Sie jederzeit über Warnungen an Ihrem Standort informiert und auf die zu treffenden Maßnahmen hingewiesen. Dies App finden Sie für Smartphones mit Apple iOS und Android Betriebssystem. 

Internet

Im Ereignisfall erhalten Sie weitere Informationen auch über die Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg, die Warnungsseite des Bundes.

Soziale Netzwerke

Im Ereignisfall erhalten Sie auch über die Kanäle des Regierungspräsidiums Freiburg in den sozialen Netzwerken weitere Informationen und Handlungsanweisungen:
Twitter
Facebook

 

Fragen zur Verteilung von Jodtabletten

Die Jodtabletten werden im Ereignisfall über die jeweiligen Ausgabestellen verteilt.

Im Land BW erfolgt keine Vorverteilung von Jodtabletten an Privathaushalte. Die Jodausgabestellen finden Sie in der Notfallschutzbroschüre. Wann und wie im Ereignisfall die Jodtabletten einzunehmen sind sowie weitere Informationen finden Sie auch unter Externer Link:www.jodblockade.de.

Jodtabletten sind in ausreichendem Maße in vielen Lagern verteilt über das gesamte Bundesgebiet vorhanden.

Das Land Baden-Württemberg sieht keine Vorvorteilung vor. Hierdurch soll eine missbräuchliche und schädliche Verwendung, eine Einnahme zum unzutreffenden Zeitpunkt, ein Verlust der Jodtabletten und dadurch letztlich die fehlende Möglichkeit der Einnahme zum richtigen Zeitpunkt, vermieden werden. 

Fragen zu Katastrophenschutzplanungen

Alte Planungsradien

Zentralzone: 2 Kilometer (unter anderem Maßnahmen: Aufenthalt in Gebäuden, Evakuierung, Einnahme von Jodtabletten)

Mittelzone: 10 Kilometer (unter anderem Maßnahmen: Aufenthalt in Gebäuden, Evakuierung, Einnahme von Jodtabletten)

Außenzone: 25 Kilometer (unter anderem Maßnahmen: Aufenthalt in Gebäuden, Verbot des verzehrs von frisch geernteten Produkten)

Neue Planungsradien

Zentralzone (Z): 5 Kilometer (Maßnahmen siehe oben, zusätzlich Evakuierung und Verteilung von Jodtabletten innerhalb von sechs Stunden)

Mittelzone (M): 20 Kilometer (Maßnahmen siehe oben, zusätzlich Evakuierung innerhalb 24 h, Verteilung von Jodtabletten innerhalb von zwölf Stunden)

Außenzone (A): 100 Kilometer (Maßnahmen siehe oben, zusätzliche Hot-Spot-Evakuierung, Verteilung von Jodtabletten)

Zonenkarte mit Sektoren (png)

Auflistung der Gemeinden in den o.g. Radien:

Zone/Sektor Stadt/Gemeinde Land-/Stadtkreis
Z Albbruck (OT Birkingen, Birndorf, Albbruck ohne Albert) Waldshut
Dogern
Waldshut-Tiengen (OT Eschbach, Gaiß und Stadtteil Waldshut mit Gewerbepark Hochrhein
Mittelzone (M) bis 20 km Entfernung
M 1 Dachsberg (OT Urberg) Waldshut
Grafenhausen (OT Grafenhausen (Kernort), OT Staufen)
Häusern
Höchenschwand
Waldshut-Tiengen (OT Schmitzingen, Waldkirch)
Weilheim (ohne Kernort Weilheim)
St. Blasien (Stadtteil St. Blasien, OT Albtal)
Ühlingen-Birkendorf (OT Brenden)
Schluchsee (OT Blasiwald, Schönenbach) Breisgau-Hochschwarzwald
M 2 Grafenhausen (OT Grafenhausen (Kernort), OT Mettenberg) Waldshut
Ühlingen-Birkendorf (ohne OT Obermettingen, Untermettingen)
Waldshut-Tiengen (OT Aichen-Gutenburg, Gurtweil, Indlekofen, Schmitzingen)
Weilheim (OT Weilheim, Nöggenschwiel, Bierbronnen
M 3 Eggingen Waldshut
Klettgau (OT Erzingen, Rechberg)
Küssaberg (OT Ettikon)
Lauchringen
Ühlingen-Birkendorf (OT Obermettingen, Untermettingen)
Waldshut-Tiengen (OT Breitenfeld, Detzeln, Gurtweil, Krenkingen, Tiengen) Gutenburg
Wutöschingen
M 4 Hohentengen (OT Bergöschingen, Hohentengen, Lienheim, Stetten) Waldshut
Klettgau (OT Geißlingen, Grießen, (Unter- Riedern)
Küssaberg (alle OT außer Reckingen)
Lauchringen
M 5 Küssaberg (OT Reckingen) Waldshut
Die Sektoren M 6 – M 8 liegen auf Schweizer Staatsgebiet und berühren keine deutschen Gebiete.
M 9 Bad Säckingen (Stadtteil Bad Säckingen, OT Harpolingen) Waldshut
Albbruck (OT Albert)
Laufenburg (ohne OT Hochsal, Rotzel)
Murg (OT Murg, Niederhof)
M 10 Albbruck (OT Albert, Buch, Schachen) Waldshut
Bad Säckingen (OT Harpolingen, Rippolingen, Stadtteil Bad Säckingen ohne OT Walbach)
Laufenburg (OT Binzgen, Hochsal, Rotzel)
Görwihl (OT Oberwihl, Niederwihl)
Murg (OT Hänner, Zechenwihl, Oberhof)
Rickenbach
Wehr (OT Hölzle, Öflingen)
M 11 Albbruck (OT Buch, Hechwihl, Steinbach) Waldshut
Görwihl (allen OT außer Oberwihl)
Herrischried
Rickenbach (OT Altenschwand)
Todtmoos (OT Au, Glashütte, Berghütte, Schwarzenbach)
M 12 Albbruck (OT Unteralpfen) Waldshut
Waldshut-Tiengen (OT Oberalpfen)
Weilheim (OT Brunnadern, Remetschwiel)
Dachsberg
St. Blasien (ohne OT Menzenschwand)
Todtmoos (OT Vordertodtmoos)
Ibach
Außenzone (A) bis 100 km Entfernung
A 1 Breitnau
Buchenbach (OT Wagensteig)
Eisenbach
Feldberg (OT Altglashütten, Falkau)
Lenzkirch
Friedenweiler
Hinterzarten
Schluchsee
St. Märgen
St. Peter
Titisee-Neustadt

Breisgau-

Hochschwarzwald

Elzach
Winden im Elztal
Simonswald
Waldkirch (mit OT Siensbach,Kollnau)
Winden im Elztal
Emmendingen
Aichhalden
Hardt
Schenkenzell
Schramberg (Talstadt, OT Tennebronn, Sulgen)
Rottweil
Biberach
Bad Peterstal-Griesbach
Berghaupten
Durbach
Fischerbach
Friesenheim
Gengenbach
Gutach
Haslach im Kinzigtal
Hausach
Hofstetten
Hohberg
Hornberg
Lahr
Mühlenbach
Neuried (OT Müllen, Dundenheim)
Nordrach
Oberharmersbach
Oberkirch, OT Ödsbach (Siedlungsbereich Ödsbach und Hintere Allmend)
Oberwolfach
Offenburg
Ohlsbach
Oppenau
Ortenberg
Schuttertal
Schutterwald
Steinach
Wolfach
Zell am Harmersbach
Ortenaukreis
Furtwangen
Gütenbach
Königsfeld im Schwarzwald (OT Buchenberg)
Schonach im Schwarzwald
Schönwald
St. Georgen im Schwarzwald
Unterkirnach
Vöhrenbach
Schwarzwald-Baar-Kreis
Grafenhausen (OT Brünlisbach, Rothaus, Balzhausen, Amertsfeld, Dürrenbühl, Ebersbach)
Bonndorf (OT Holzschlag, Sommerau
Waldshut
A 2 Friedenweiler (OT Rotenbach)
Löffingen

Breisgau-

Hochschwarzwald

Bösingen
Deißlingen
Dornhan
Dunningen
Epfendorf
Eschbronn
Fluorn-Winzeln
Hardt
Oberndorf
Rottweil
Schramberg (ohne Talstadt, Tennenbronn)
Sulz am Neckar
Villingendorf
Vöhringen
Wellendingen
Zimmern ob Rottweil
Rottweil
Aldingen
Balgheim
Böttingen
Bubsheim
Denkingen
Dürbheim
Deilingen
Durchhausen
Egesheim
Frittlingen
Geisingen (mit OT Gutmadingen)
Gosheim
Hausen ob Verena
Immendingen (OT Ippingen)
Königsheim
Mahlstetten
Reichenbach
Renquishausen
Rietheim-Weilheim
Seitingen-Oberflacht
Spaichingen
Talheim
Trossingen
Tuttlingen (OT Eßlingen)
Wehingen
Wurmlingen
Tuttlingen
Stühlingen (OT Bettmaringen, Lausheim, Unterwangen, Oberwangen, Schwaningen)
Wutach
Bonndorf mit Ortsteilen Bonndorf, Brunnadern, Boll, Ebnet, Dillendorf, Gündelwangen, Wellendingen und Wittlekofen
Waldshut
Bad Dürrheim
Blumberg (Kernort mit OT Achdorf, Hondingen, Riedböhringen)
Bräunlingen
Brigachtal
Donaueschingen
Hüfingen
Königsfeld im Schwarzwald (OT Burgberg, Erdmannsweiler, Königsfeld, Neuhausen, Weiler)
Niedereschach
St. Georgen im Schwarzwald (OT Peterzell)
Tuningen
Unterkirnach
Villingen-Schwenningen
Vöhrenbach (OT Hammereisenbach-Bregenbach)
Schwarzwald-Baar-Kreis
A 3 Aach
Bodman-Ludwigshafen
Busingen
Engen
Eigeltingen
Gottmadingen
Hilzingen
Hohenfels
Mühlhausen-Ehingen
Mühlingen
Orsingen-Nenzingen
Rielasingen-Worblingen (nur OT Rielasingen)
Steißlingen
Stockach
Tengen
Volkertshausen
Radolfzell (Nordstadt und allen OT außer Markelfingen)
Singen (mit allen OT außer Bohlingen)
Konstanz
Bärental
Buchheim
Emmingen-Liptingen
Fridingen
Geisingen (mit allen OT außer Gutmadingen)
Immendingen (mit allen OT außer Ippingen)
Irndorf
Kolbingen
Mühlheim an der Donau
Neuhausen ob Eck
Renquishausen
Tuttlingen (Tuttlingen mit allen OT außer Eßlingen)
Wurmlingen
Tuttlingen
Stühlingen (Stühlingen mit OT Blumegg, Eberfingen, Grimmelshofen, Mauchen, Weizen) Waldshut
Blumberg (ohne OT Aichdorf, Riedböhringen) Schwarzwald-Baar-Kreis
A 4 Allensbach
Gailingen
Gaienhofen-Horn
Öhningen
Konstanz
Moos
Radolfzell (mit OT Markelfingen)
Reichenau
Rielasingen-Worblingen (OT Worblingen+Arlen)
Singen (nur OT Bohlingen)
Konstanz
Dettighofen
Jestetten
Lottstetten
Klettgau (OT Bühl, Weisweil, Oberriedern)
Hohentengen (OT Herdern, Günzgen
Waldshut
Die Sektoren A 5 – A 9 berühren keine deutschen Gebiete.
A 10 Bad Bellingen (OT Rheinweiler)
Binzen
Efringen-Kirchen
Eimeldingen
Fischingen
Grenzach-Whylen
Hasel
Inzlingen
Kandern (OT Holzen, Wollbach)
Lörrach
Maulburg
Rheinfelden
Rümmingen
Schallbach
Schopfheim (Kernstadt mit OT Eichen, Fahrnau, Langenau, Wiechs)
Schwörstadt
Steinen (Steinen ohne OT Endenburg, Schlächtenhaus, Weitenau)
Weil am Rhein
Wittlingen
Lörrach
Bad Säckingen (OT Wallbach)
Wehr
Waldshut
A 11 Auggen
Badenweiler
Bad Krozingen (ohne OT Biengen, Hausen)
Ballrechten-Dottingen
Buggingen
Eschbach
Hartheim
Heitersheim
Müllheim
Münstertal (OT Untermünstertal)
Neuenburg
Staufen
Sulzburg
Breisgau-Hochschwarzwald
Bad Bellingen (Bad Bellingen mit OT Bamlach, Hertingen)
Böllen
Fröhnd
Häg-Ehrsberg
Hasel
Hausen im Wiesental
Kandern (ohne OT Wollbach)
Kleines Wiesental
Malsburg-Marzell
Schliengen
Schönenberg
Schopfheim (ohne OT Eichen, Langenau,Wiechs)
Steinen (OT Endenburg, Kirchhausen, Schlächtenhaus, Weitenau)
Wembach
Zell im Wiesental
Lörrach
A 12 Au
Bad Krozingen (Kernort, OT Biengen,Hausen)
Bollschweil
Bötzingen
Buchenbach (ohne OT Wagensteig)
Breisach
Breitnau (Hirschsprung, Nessellachen)
Ebringen
Ehrenkirchen
Eichstetten
Feldberg (OT Feldberg)
Glottertal
Gottenheim
Gundelfingen
Heuweiler
Hinterzarten
Horben
Ihringen
Kirchzarten
March
Merdingen
Merzhausen
Münstertal (OT Obermünstertal)
Pfaffenweiler
Schallstadt
Sölden
Staufen (Kernort)
Stegen
Umkirch
Vogtsburg
Wittnau
Breisgau-Hochschwarzwald
Bahlingen
Denzlingen
Emmendingen
Endingen
Forchheim
Freiamt (alle OT außer Brettental)
Herbolzheim
Kenzingen
Malterdingen
Rheinhausen
Reute
Riegel
Sasbach
Sexau
Teningen
Waldkirch
Vörstetten
Weisweil
Wyhl
Emmendingen
Ettenheim
Friesenheim (OT Schuttern)
Kappel-Grafenhausen
Kippenheim
Lahr (ohne OT Kuhbach, Reichenbach)
Mahlberg
Meißenheim
Neuried (ohne OT Müllen)
Ringsheim
Rust
Schwanau
Ortenaukreis
Aitern
Schönau
Schönenberg
Todtnau
Tunau
Utzenfeld
Wieden
Lörrach
St. Blasien (OT Menzenschwand)
Todtmoos (ohne OT Au, Berghütte, Glashütte, Schwarzenbach, Vordertodtmoos)
Bernau
Waldshut
Freiburg Stadtkreis Freiburg

 

 

Wir haben in Abstimmung mit den unteren Katastrophenschutzbehörden und Gemeinden die Einteilung der Gemeinden in die Planungsradien (horizontale Einteilung in die jeweiligen Zonen, vertikale Einteilung in die jeweiligen Sektoren) vorgenommen. Es wurden im folgenden sämtliche Grunddaten (wie Bevölkerungszahlen, besondere Einrichtungen u.ä.) in den jeweils betroffenen Gemeinden gesammelt, sodass die Umsetzung sich derzeit im Stadium der spezifischen Maßnahmenplanung befindet. Darunter fallen konkret die Planung der Verkehrslenkung mit Sperrungen und Straßenentlastungsmaßnahmen sowie die Maßnahmen zum direkten Schutz der Bevölkerung wie Aufenthalt in Gebäuden, Verteilung und Einnahme von Jodtabletten und als Ultima Ratio die Evakuierung.

Aufgrund der Größe des Planungsgebietes und der besonderen Grenzlage im Dreiländereck, sind sämtliche Maßnahmen im Vorfeld mit allen betroffenen Gebietskörperschaften, in- und ausländischen Behörden und Hilfsorganisationen abzustimmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen im Ereignisfall bestmöglich umgesetzt werden. Gerade bei der Durchführung einer Evakuierung müssen die einzelnen Schritte ineinandergreifen und beispielsweise eingesetzte Katastrophenschutzmittel nicht doppelt oder anderweitig verplant sein.

Ein kerntechnischer Unfall könnte ein verheerendes Schadensausmaß für die Region zur Folge haben, weshalb die Notfallschutzplanung für die Kernkraftwerke Fessenheim (Frankreich), Beznau und Leibstadt (Schweiz) im Regierungspräsidium Freiburg oberste Priorität hat. So ist es auch weiterhin das Ziel, im laufenden Prozess mit den beteiligten Stellen die für den Schutz der Bevölkerung bestmögliche und realistische Umsetzung zu erreichen. Unabhängig von der Schließung des Kernkraftwerks Fessenheim führt das Regierungspräsidium Freiburg die Notfallschutzplanung unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben fort.

Für uns hat eine zügige Umsetzung der Empfehlungen eine sehr hohe Bedeutung. Die diesbezüglichen planerischen Vorbereitungen sind sehr komplex und bedingen die Beteiligung von mehreren inländischen und ausländischen Stellen. Es lässt sich derzeit leider noch nicht abschätzen, wann die erforderliche Aktualisierung der bestehenden Planungen abgeschlossen werden kann.

Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Notfallplanung (Katastropheneinsatzplan) bilden die bisherigen Planungen weiterhin eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Katastrophenschutzbehörden. Deren wesentlichen Elemente sind in der Broschüre "Notfallschutz - Ein Ratgeber für die Bevölkerung" einzusehen.

Fragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Das Regierungspräsidium Freiburg, insbesondere das Referat 16, steht im täglichen fachlichen Austausch mit den Partnerbehörden und den Betreibern sowie Aufsichtsbehörden der französischen und schweizerischen Seite. Aufgrund der bestehenden gegenseitigen Informations- und Hilfeleistungsabkommen sind Kontakt- und Meldewege eindeutig festgelegt.

Schließlich hat das Regierungspräsidium Freiburg eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet, die im Notfall sicherstellt, dass eingehende Meldungen aus Frankreich oder der Schweiz auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten unverzüglich entgegengenommen, übersetzt und bearbeitet werden.

Ein Austausch auf bi- und trinationaler Ebene erfolgt darüber hinaus in Projekt- und Arbeitsgemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaft Katastrophenhilfe, Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK)). Auch die Stabstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SGZE) im Regierungspräsidium Freiburg ist für diesen Austausch ein wichtiger Akteur. 

Ergänzend erfolgt ein regelmäßiger und mehrmals im Jahr stattfindender Austausch in verschiedenen Kommissionen auf Länder-, Ministeriums- und Regierungsebenen (bspw. der Deutsch-Schweizer-Kommission und der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe Notfallschutz), in denen auch das Regierungspräsidium Freiburg vertreten ist.

Zudem finden regelmäßige grenzüberschreitende Übungen statt, um die Meldewege zu erproben, die jeweilige Einsatzfähigkeit und Stabsorganisation der mitübenden Behörde zu testen und um Abläufe und Strukturen zu evaluieren.

Im Ernstfall: Notfalbroschüren für Kernkraftwerke an der Grenze