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Biosphärengebiet Schwarzwald

Evaluierung durch die UNESCO steht bevor

Regierungspräsident begrüßt Interesse von Feldberg und weiteren Kommunen am Beitritt

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Schneelandschaft

Regierungspräsident Carsten Gabbert begrüßt das Interesse der Gemeinde Feldberg und weiterer Gemeinden an einem Beitritt zum Biosphärengebiet Schwarzwald. In einem Gespräch mit Feldbergs Bürgermeister Johannes Albrecht am Dienstag in Freiburg wurden die Möglichkeiten und der Zeithorizont eines möglichen Beitritts diskutiert. Gabbert machte deutlich, dass erst die anstehende Evaluierung des Biosphärengebiets durch die UNESCO erfolgen müsse. Im nächsten Schritt könne dann die Erweiterung der Gebietskulisse formell angegangen werden.

„Wir freuen uns über das Interesse der Gemeinde Feldberg und weiterer Gemeinden. Dies bestärkt uns, im Schulterschluss mit der Region die Weichen für die weitere positive Entwicklung des Biosphärengebiets zu stellen“, so Regierungspräsident Carsten Gabbert. In Kürze werde ein weiteres Gespräch mit der Gemeinde Todtmoos stattfinden.

Knapp zehn Jahre nach der Einrichtung des Biosphärengebiets Schwarzwald im Jahr 2016 und neun Jahre nach der Anerkennung durch die UNESCO im Jahr 2017 steht das Biosphärengebiet vor seinem ersten Evaluierungsprozess. Diese Überprüfung findet alle zehn Jahre statt und wird in den Jahren 2026 und 2027 stattfinden. Eine positive Evaluierung vorausgesetzt, wird die Erneuerung der Anerkennung durch die UNESCO im Jahr 2028 erwartet. 

„Wir wollen den Evaluierungsprozess der UNESCO nutzen, um von der zurückliegenden Zeit für die Zukunft zu lernen“, so Florian Kübler, der im November die Geschäftsführung des Biosphärengebiets übernommen hat: „Wir erhoffen uns von dem Prozess auch Hinweise darauf, wie wir die Gebietskulisse zukünftig entwickeln können und werden die Zeit der Evaluierung nutzen, um hierfür bereits erste Weichen zu stellen und die Gespräche mit den interessierten Gemeinden zu intensivieren.“ Der formelle Prozess zur möglichen Erweiterung der Gebietskulisse werde nach der Evaluierung in enger Abstimmung mit den bereits beteiligten Gemeinden, den Landkreisen und dem Land erfolgen und neben einer Änderung der Verordnung auch einen breiten Beteiligungsprozess sowie einen Neuantrag bei der UNESCO beinhalten. 

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