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Newsletter des Referats für Regionales Mobilitätsmanagement
Bausteine nachhaltiger Mobilität
Mit unserem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über Themen rund um die nachhaltige Mobilität. Wir bieten Ihnen Informationen zu verschiedenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und berichten Wissenswertes aus unserem Arbeitsbereich.
Weitere Infos & Kontakt
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Aktuelle Meldungen
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Aktuelles
Neuerungen bei der Fachkonzeptförderung
Im April 2026 wurden die Fördergrundsätze für kommunale Fachkonzepte überarbeitet. Dabei sind einige Fördertatbestände hinzugekommen (z.B. Mobilitätskonzepte beim Wohnungsbau oder in der Quartiersentwicklung, zum betrieblichem Mobilitätsmanagement, zur City-Logistik oder zum autonomen Fahren im ÖPNV) oder wurden angepasst, einzelne sind entfallen (z.B. Verkehrsmodelle nur noch im Zusammenhang mit KMP). Neu können auch Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde Anträge stellen, eine maximale Förderhöhe gibt es nicht mehr.
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Aktuelles
Änderung Landeshaushaltsordnung wirkt im LGVFG: Neue Verwendungsbestätigungen K1 und K2 für kommunale Antragsteller
Im Zuge der neuen Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung wurde die Schlussrechnung im LGVFG vereinfacht. Kommunen müssen zum Abruf der Fördermittel keinen Verwendungsnachweis mehr einreichen. Dieser wird durch die Verwendungsbestätigungen K1 und K2 ersetzt. Das Formular K1 ist bei einer Festbetragsfinanzierung in den Programmbereichen Rad- und Fußverkehr und Kommunaler Straßenbau einzureichen. Das Formular K2 ist bei einer Anteilsfinanzierung im Programmbereich ÖPNV einzureichen. Nicht‑kommunale Vorhabenträger müssen nach wie vor einen Verwendungsnachweis einreichen.
Stichproben von fünf Prozent der kommunalen Förderprojekte sowie 25 Prozent der nicht-kommunalen Förderprojekte werden zukünftig durch die Regierungspräsidien im Rahmen der Schlussrechnung vertieft geprüft.
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Mobiles
Rahmenvertrag für Radabstellanlagen
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) hat im Auftrag des Verkehrsministeriums einen Rahmenvertrag für Fahrradabstellanlagen abgeschlossen. Gemeinden und Kreise können Anlehnbügel, Lastenradbügel, Doppelstockparker und Überdachungen ohne eigene Ausschreibung bestellen – das spart Zeit und Verwaltungsaufwand. Über das Förderprogramm nach LGVFG sind attraktive Förderquoten möglich. Mit Sammelförderanträgen lässt sich die Bagatellgrenze von 20.000 Euro für die LGVFG-Förderung einfacher erreichen.
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Mobiles
Mobilitätsdaten bereitstellen – rechtliche Vorgaben einfach erklärt
Die Bereitstellung von Mobilitätsdaten ist für viele Akteure inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen sind unter anderem statische und – soweit verfügbar – dynamische Daten zu Mobilitätsangeboten, also beispielsweise Soll- und Ist-Fahrplandaten ebenso wie Parkplatz-Auslastungen oder die Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen. Um den Einstieg zu erleichtern, veranstaltete das Regierungspräsidium im Frühjahr 2026 einen Informationsworkshop mit Fokus auf der praktischen Umsetzung der Datenbereitstellungspflicht. Alle wichtigen Informationen, Ansprechpersonen sowie weiterführende Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite.
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