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Social-Media-Beiträge von Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn stellen keine unzulässige Wahlwerbung dar
Beiträge weisen einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg auf
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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat nach einer Prüfung festgestellt, dass die Social-Media-Beiträge von Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn keine unzulässige Wahlwerbung darstellen. Dies gilt insbesondere für die Beiträge, die Horn zu seinen Terminen mit dem Deutschen Roten Kreuz veröffentlicht hat.
Anlass der Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde des RP war eine Presseanfrage. Das RP hat sich dabei einen Gesamteindruck über den städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres verschafft. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beiträge einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufweisen und somit von der Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters umfasst sind.
Kritisiert wurden in der medialen Berichterstattung insbesondere zwei Beiträge mit dem Deutschen Roten Kreuz, die am 28. Januar und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Diese sind nach Auffassung des RP zulässig, da sie eine sachgerechte und objektiv gehaltene Information über kommunale Aufgaben des Gemeinwohls, der Daseinsvorsorge sowie Sicherheit und Ordnung darstellen.
Das Regierungspräsidium stellt klar, dass es grundsätzlich zulässig ist, wenn Städte die hoheitlichen Social-Media-Auftritte ihrer (Ober-)Bürgermeister mit städtischen Mitteln betreiben, um die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen zu informieren und die Transparenz der Verwaltung zu fördern.
Allerdings können in der unmittelbaren Vorwahlzeit auch neutral gehaltene Veröffentlichungen zur unzulässigen Wahlwerbung werden. Die Veröffentlichung der Beiträge mit dem Deutschen Roten Kreuz fand allerdings noch nicht in der „heißen Phase“ des Wahlkampfes statt, in der äußerste Zurückhaltung geboten ist und die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichten Einschränkungen unterliegt. Die heiße Phase des Wahlkampfs beträgt mindestens vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der beiden Beiträge war die Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Freiburg jedoch noch nicht einmal ausgeschrieben. Zudem lag der Zeitpunkt der Veröffentlichungen knapp drei Monate vor dem Wahltermin am 26. April 2026.
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